DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern

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Abschnitt 7.3 - Maßnahmen gegen Absturz an Lichtkuppeln - Beispiele

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Lichtkuppeln nicht durchsturzsicher sind. Es ist daher sinnvoll, dass Lichtkuppeln entsprechend gekennzeichnet sind.

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Abb. 7.3.1: Beispiele für die Kennzeichnung von Lichtkuppeln

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Abb. 7.3.2: Bitte beachten Sie, dass Lichtkuppeln mit der nebenstehenden Kennzeichnung nur für den Zeitraum des Einbaus durchsturzsicher sind. Aufgrund von Umwelt- und betrieblichen Einflüssen kann die Durchsturzsicherheit nicht auf Dauer gewährleistet sein.

Nachfolgend werden einige Beispiele für dauerhafte und temporäre Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz an Lichtkuppeln vorgestellt.

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Abb. 7.3.3: Beispiel einer bauseitigen Absturzsicherung an Lichtkuppeln. Im Bereich der Lichtkuppel kann auf temporäre Maßnahmen gegen Absturz auf der Dachfläche verzichtet werden.

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Abb. 7.3.4: Die nicht durchsturzsichere Lichtkuppel im Zugang zum Arbeitsbereich an der Antennenanlage ist durch eine Umwehrung gegen Absturz gesichert.

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Abb. 7.3.6: Die Lichtkuppel im Arbeitsbereich ist durch einen aufgeständerten Gitterrost gesichert. Mögliche Funktionen der Lichtkuppel sind berücksichtigt.

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Abb. 7.3.7: Sicherung einer Lichtkuppel mit einer Abdeckhaube aus Aluminium. Die Gestaltung der Lichtöffnungen ermöglicht einen gleichmäßigen diffusen Lichteinfall.