DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern

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Abschnitt 6.3 - Andere Methoden zum Begehen von Dachflächen

Ist die Schaffung von Verkehrswegen gemäß Abschnitt 6.2 aus baulichen oder witterungsbedingten Gründen nicht möglich, sind abweichende Methoden zur Begehung der Dachfläche ausschließlich unter Benutzung von PSAgA entsprechend Absatz 7 anzuwenden.

Vor Beginn der Arbeiten ist die ausreichende Tragfähigkeit der Dachkonstruktion zu beurteilen.