Abschnitt 5.1 - 5
Benutzung von Dachausstiegen
5.1
Allgemeine Anforderungen
Dachausstiege auf Dächern müssen ein sicheres Aus- und Einsteigen ermöglichen.
Ein sicheres Aus- und Einsteigen ist in der Regel gegeben, wenn z.B.
Dachausstiege ein Mindestmaß von 0,60 m x 0,80 m (siehe DIN 18160 Teil 5) aufweisen. Vorhandene Durchstiegsöffnungen für Schornsteinfeger dürfen benutzt werden,
Steigleitern oder Anlegeleitern mit Einhängevorrichtung benutzt werden,
die Dachluke sich leicht öffnen lässt und gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert ist,
Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind,
ein sicherer Stand an der Ausstiegsstelle gegeben ist,
am Dachausstieg oder dessen Nähe sich ein Anschlagpunkt befindet.