DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern

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Abschnitt 5.1 - 5
Benutzung von Dachausstiegen

5.1
Allgemeine Anforderungen

Dachausstiege auf Dächern müssen ein sicheres Aus- und Einsteigen ermöglichen.

Ein sicheres Aus- und Einsteigen ist in der Regel gegeben, wenn z.B.

  • Dachausstiege ein Mindestmaß von 0,60 m x 0,80 m (siehe DIN 18160 Teil 5) aufweisen. Vorhandene Durchstiegsöffnungen für Schornsteinfeger dürfen benutzt werden,

  • Steigleitern oder Anlegeleitern mit Einhängevorrichtung benutzt werden,

  • die Dachluke sich leicht öffnen lässt und gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert ist,

  • Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind,

  • ein sicherer Stand an der Ausstiegsstelle gegeben ist,

  • am Dachausstieg oder dessen Nähe sich ein Anschlagpunkt befindet.