DGUV Information 207-019 - Gesundheitsdienst

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Gefährdungen durch physikalische, chemische, biologische Einwirkungen

7.2.1
Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeit) und Umgang mit hautschädigenden Stoffen

Manche Massageöle oder Einreibemittel enthalten Duft-, Farb- und Konservierungsstoffe, die zu Hautirritationen führen, die Atemwege reizen und Allergien auslösen können. Häufiges Händewaschen, aber auch Arbeiten im Wasser, z. B. bei Unterwassermassagen, kann Abnutzungsekzeme auslösen und Allergien begünstigen, weil die Feuchtigkeit die Barrierefunktion der Haut stört.

Der häufige Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln beim Säubern von Arbeitsgeräten und -flächen kann Abnutzungsekzeme und Allergien verursachen.

Bei Arbeiten im warmen Wasser besteht das Risiko der Überwärmung des Körpers. Um dies zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass die Aufenthaltszeit der Versicherten so kurz wie möglich ist.

Maßnahmen

Gefahrstoffe (Reinigung, Desinfektion) sind zu ermitteln und der Einsatz von weniger gefährlichen Ersatzstoffen zu prüfen. Die Produktinformationen für Massageöle sind zu beachten, ggf. sollte auf duftstofffreie, allergenarme Mittel ausgewichen werden.

Händedesinfektionsmittel, Waschlotionen, Hautschutz- und -pflegecreme ohne Duft-, Farb- und Konservierungsstoffe sind zur Verfügung zu stellen.

Für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sind chemikalienbeständige, allergenarme Handschuhe mit längeren Stulpen, die beim Tragen nach außen umzuschlagen sind, bereitzustellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in deren Gebrauch zu unterweisen und haben sie zu benutzen.

Falls zum Schutz vor Infektionen Untersuchungshandschuhe getragen werden müssen, sind dafür allergenarme Handschuhe bereitzustellen.

Ein Hautschutz- und Händehygieneplan ist zu erarbeiten und den Beschäftigten bereitzustellen. Eine Vorlage findet man im Hautschutz- und Händehygieneplan für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Krankenhaus, Praxis und Wellnessbereich" (BGW 06-13-034/TP-HSP-3.8000).

Informationen zum Hautschutz finden Sie auch im Gesundheitsdienstportal im Kapitel Hautschutz, Unterweisungshilfen sind dort unter "5 Minuten für die Haut" zugänglich, sowie bei der BGW in der Rubrik Hautschutz - gesunde Haut behalten. Auch die RKI-Richtlinien zur Händehygiene befassen sich im Kapitel 3.4 mit diesem Thema.

Hinweise zur Prävention von Latexallergien sind im BGW-Internetauftritt "Latexallergien und Prävention" zu finden.

Siehe auch TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen".

7.2.2
Gefahrstoffe

Desinfektions- und Reinigungsmittel können zu Hautirritationen, Allergien und Atemwegsreizungen führen. Selbst kosmetische Produkte wie Massage- und Duftöle können Gefahrstoffe enthalten, die nicht ausgewiesen sind. Öle, Alkohole, Desinfektions-und Reinigungsmittel sind feuergefährlich.

Folgende Vorschriften und Informationsquellen sind heranzuziehen:

  • Gefahrstoffverordnung

  • Gruppenmerkblätter kosmetische Mittel des Industrieverbandes Körperpflege und Waschmittel - IKW

  • TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"

  • TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege"

  • TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung"

  • DGUV Information 207 - 206 "Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen"

7.2.3
Biologische Arbeitsstoffe (Infektionsgefährdung)

Bei der Behandlung von Patienten und Patientinnen mit offenen, blutigen Wunden besteht ein erhöhtes Risiko eine Infektionskrankheit zu übertragen. Ein ähnliches Problem kann bei Massagen im Bereich der Füße auftreten, wenn Patienten und Patientinnen mit Mykosen behandelt werden.

Das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe bei solchen Tätigkeiten vermindert das Risiko einer Infektionsübertragung. Es ist daher dringend zu empfehlen.

Hinweise über Schutzstufen und Schutzmaßnahmen nach Biostoffverordnung siehe TRBA 250.