DGUV Information 207-019 - Gesundheitsdienst

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Sonstige Gefährdungen

3.5.1
Umgang mit fremdgefährdenden Patienten und Patientinnen

Beschimpfungen, Drohungen oder gar körperliche Übergriffe durch Patienten und Patientinnen, Bewohner und Bewohnerinnen oder deren Angehörige gehören für viele Beschäftigte in den Einrichtungen des Gesundheitswesens zum Arbeitsalltag. Von Menschen ausgehende Gewalt ist im Gesundheitsdienst die zweithäufigste Ursache von Unfällen mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit.

Unterschätzt werden vielfach die psychischen Folgen, die aus verbaler Gewalt und körperlichen Übergriffen resultieren können. Diese reichen von Schlaf- und Konzentrationsstörungen über das ständige Wiedererleben der Gewaltsituation bis hin zum Vollbild der so genannten posttraumatischen Belastungsstörung.

Ein professioneller Umgang mit Aggressionen und Gewalt gehört zum pflegerischen und therapeutischen Beruf. Hilfen dazu bieten im Gesundheitsdienstportal die Seite Gewaltprävention, und die BGW auf der Seite "Umgang mit Gewalt und Aggression" sowie, Seminare der Unfallkassen und der BGW, sowie die Ausbildung innerbetrieblicher Deeskalationstrainerinnen und -trainer.

Gerade wenn mit körperlichen Übergriffen zu rechnen ist, hat der Arbeitgeber für eine reibungslos funktionierende Rettungskette zu sorgen und die Erste Hilfe sicherzustellen, siehe auch §§ 21 und 24 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Werden Pflegekräfte bei Hausbesuchen in den Wohnungen der Patienten und Patientinnen tätig, kommen zu diesen psychischen Belastungen auch die Gefährdungen durch den Straßenverkehr. Zur Beherrschung dieser Belastung ist die Teilnahme an einem Verkehrssicherheitstraining sinnvoll. Verschiedene UV-Träger, z. B. die BGW unterstützen diese Maßnahme ("Fahrsicherheitstraining - Ihr Weg zu mehr Verkehrssicherheit" - BGW 05-10-003/TP-SHT0).