DGUV Information 207-017 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Funktionsbereiche

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Abschnitt 5 - 5 Operationsbereich

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Vorbemerkung

Für Operationseinheiten sind aus hygienischer Sicht folgende Empfehlungen des RKI zu berücksichtigen:

Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen, Mitteilungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut, Bundesgesundheitsblatt, 2000.

Unter Operationsraum wird demgemäß ein Raum verstanden, der bezüglich der Keimarmut vorzugsweise der Raumklasse Ia (DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens"), bzw. Raumklasse Ib (DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens" ) angehört.

Das sind beispielsweise Operationsräume für:

  • Orthopädie und Unfall-Chirurgie,

  • Neurochirurgie,

  • Gynäkologie,

  • Allgemeinchirurgie,

  • Herz-/Gefäßchirurgie,

  • Transplantationen,

  • Tumoroperationen.

Räume in denen nur kleinere invasive Eingriffe nach Ziff. 3 der oben genannten RKI-Empfehlung durchgeführt werden, werden hier nicht beschrieben. Erläuterungen dazu finden sich unter Kapitel 5.2 Ambulante OP-Einheiten.

Das OP-Personal unterliegt folgenden Gefährdungen:

  • Sturz- und Stolpergefahren,

  • Rückenbelastungen durch Lagern und Bewegen von Patienten,

  • Infektionsgefahren durch Schnitte und Stiche,

  • Strahlenbelastungen durch Röntgenstrahlen,

  • Gefahrstoffbelastungen der Luft,

  • Klimabelastungen durch die Lüftungsanlage,

  • Psychischen Belastungen.

Trotz sich immer mehr durchsetzender Versorgung mit Medien und Energie von der Decke sind Sturz- und Stolperunfälle durch Kabel und Schläuche (nach den Stich- und Schnittverletzungen) nach wie vor eine große Gefahr im Operationsbereich. Ein weiterer Schwerpunkt sind immer noch die Raumluftbelastungen. Während das Problem der Narkosegasbelastung weitgehend gelöst wurde, stellen nun Rauchgase der HF- und Laserchirurgie, sowie Belastungen durch neuartige Zytostatika-Anwendungen im OP eine Gefährdung der Beschäftigten dar. Probleme gibt es auch bei der Aufrechterhaltung der aus hygienischen Gründen notwendigen turbulenzarmen Verdrängungsströmung z. B. durch das Einschwenken der OP-Lampen in das Arbeitsfeld.