DGUV Information 207-017 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Funktionsbereiche

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Endoskopieeinheit

Vorbemerkung

Endoskopie bezeichnet Verfahren, bei denen durch direkte Betrachtung, so genannte Spiegelung, von Körperhöhlen und Hohlorganen mittels kleiner, röhrenförmiger optischer Geräte, den Endoskopen, medizinische Diagnostik und Therapie vorgenommen wird.

Entsprechend des Zielorgans unterscheidet man beispielsweise zwischen:

  • Lunge - Bronchoskopie

  • Magene - Gastroskopie

  • Darme - Koloskopie und Rektoskopie

  • Galle - E RCP (Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie) als Sonderform, da bei dieser Untersuchung auch geröntgt wird und der Patient eine Kurznarkose erhält.

Für Endoskopieeinheiten sind insbesondere aus Sicht der Hygiene folgende Empfehlungen des RKI zu berücksichtigen:

  • "Anforderungen der Hygiene an die baulich-funktionelle Gestaltung und apparative Ausstattung von Endoskopieeinheiten", Bundesgesundheitsblatt 2002,

  • "Kommentar der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Aufbereitung flexibler Endoskope und endoskopischen Zusatzinstrumentariums", Epidemisches Bulletin 28/2013,

  • "Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten", Bundesgesundheitsblatt 2012

  • Ergänzung zur Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten", Epidemiologisches Bulletin 6/2018

  • "Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet", Bundesgesundheitsblatt 2007

  • "Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen", Bundesgesundheitsblatt 2000.

Belastungen der Beschäftigten treten hier insbesondere durch

  • Heben und Tragen,

  • ungünstige Körperhaltungen,

  • räumliche Enge,

  • Röntgenstrahlung,

  • Infektionsgefährdungen,

  • Umgang mit Desinfektionsmittel,

  • Feuchtarbeit

auf.

Endoskopieeinheiten (hier werden nur Eingriffe in mikrobiell besiedelten Körperbereichen berücksichtigt, Eingriffe in sterile Körperhöhlen z. B. bei Laparoskopien werden im OP durchgeführt) sind aus Gründen des Schutzes der Intimsphäre des Patienten häufig innenliegend angeordnet. Hinzu kommt, dass zur Untersuchung mittels Monitor die Räume häufig verdunkelt werden. Die Gefahr von Stolper- und Sturzunfällen ist deshalb hier besonders groß.

Zugehörige Bereiche und Funktionen

  1. 1.

    Anmeldung,

  2. 2.

    Untersuchungsräume,

  3. 3.

    Geräteaufbereitungsraum mit reiner und unreiner Zone,

  4. 4.

    Warte- (Bettenwarteplatz, Warteplatz für ambulante Patienten) und Überwachungszonen/-räume für Patienten,

  5. 5.

    Umkleideräume für Patienten,

  6. 6.

    Personal-WC,

  7. 7.

    Umkleide- und Personalaufenthaltsraum,

  8. 8.

    zusätzlicher Platzbedarf,

  9. 9.

    Raum für Putzmittel/Entsorgungsraum.

ccc_1999_190201_04.jpgHinweise zur Gestaltung

1. Anmeldung

Der Anmeldebereich kann entweder für jeden Untersuchungsbereich einzeln oder aber als zentrale Anmeldung für die gesamte Funktionsdiagnostik ausgeführt werden. Einzelheiten zur Gestaltung der Anmeldebereiche siehe Kapitel 13.

2. Untersuchungsraum

Zur Festlegung der erforderlichen Raumgrundfläche ist insbesondere die Geräteausstattung und die maximale Anzahl der für die Untersuchungen notwendigen Personen zugrunde zu legen, weiter ist die für den Behandlungstisch erforderliche allseitige Zugänglichkeit und die Aufstellung eines Bettes an einer Längsseite (zum Horizontaltransfer von Patienten, gegebenenfalls unter Einsatz eines Lifters) zu berücksichtigen. Die Grundfläche ist so zu bemessen, dass sich das Personal ungehindert bewegen und auch in lebensbedrohlichen Notfällen den Patienten versorgen kann (siehe Kapitel 2).

Die Breite der Zugangstüren ist für die Zugänglichkeit mit Betten festzulegen, dabei sind auch die Einfahrradien (insbesondere bei Intensivbetten) zu berücksichtigen.

Erforderliche Raumausstattung: leicht erreichbare Handwaschplätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, Spendern für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtücher. Die Handwaschbecken sind mit Armaturen auszustatten, welche ohne Handberührungen bedienbar sind. Geeignet sind zum Beispiel haushaltsübliche Einhebelmischbatterien mit verlängertem Hebel, die mit dem Handgelenk bedienbar sind, oder selbstschließende Waschtisch-Armaturen (Druckknopf )19), gegebenenfalls Ausgussbecken (z. B. bei Rektoskopien), höhenverstellbarer Untersuchungstisch, Stellflächen für Geräte.

Bei der Elektroinstallation ist die DIN VDE 0100-710: 2012-10 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7 - 710: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art -Medizinisch genutzte Bereiche", zu berücksichtigen.

Für geplante Röntgenuntersuchungen (ERCP) sind die Abmessungen der Röntgengeräte und die Anforderungen an den Strahlenschutz zu berücksichtigen. Zusätzlich wird ein Schaltraum benötigt. Ist dies nicht möglich sind die Untersuchungen direkt in der Röntgenabteilung vorzusehen.

Näheres wird im Kapitel 10 "Radiologie" beschrieben.

Fußböden müssen flüssigkeitsdicht, möglichst fugenlos, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Wände und Oberflächen müssen feucht zu reinigen und beständig gegen Desinfektionsmittel sein.

Raumlüftung

Nach der DIN 1946-4: 2018-06, "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens" sind für Eingriffs- und Untersuchungsräume Mindest-Außenluft-Volumenströme von 40 m3/h je Person vorgesehen. Falls Narkosegase verwendet werden, muss der Volumenstrom 150 m3/h je Patient betragen. Die Raumtemperatur in Behandlungsräumen, in denen Patienten meist leicht bekleidet sind, soll zwischen 22 °C und 26 °C betragen. In Räumen die nur von Personal benutzt werden, ist nach Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperatur" eine Mindesttemperatur von 19 °C ausreichend. Die Raumtemperatur soll 26 °C nicht überschreiten.

Eine Narkosegasabsaugung ist vorzusehen, wenn Inhalationsnarkosen verabreicht werden, dies muss im Vorfeld recherchiert werden.

Medienversorgung

Die Anforderungen der Medienversorgung sind im Kapitel 13 beschrieben.

Lasereinsatz

Die Anforderungen bei Lasereinsatz sind im Kapitel 13 beschrieben.

Verdunkelungseinrichtungen und Beleuchtung

Bei vorhandener Sichtverbindung ins Freie sind Verdunkelungseinrichtungen zweckmäßig. Für die Allgemeinbeleuchtung sollte eine stufenlose Helligkeitsregelung eingerichtet werden.

Monitoreinsatz

Die zur Endoskopie erforderlichen Monitore sollten so angebracht werden, dass Zwangshaltungen des Personals vermieden werden. Daher ist einer flexiblen Aufhängung über Tragarme der Vorzug vor fest installierten Monitoren zu geben. Bei der Anbringung sollte berücksichtigt werden, dass unter Umständen 2 Personen aus unterschiedlichem Blickwinkel, das Geschehen auf dem/den Monitor/en verfolgen müssen.

3. Geräteaufbereitungsraum20)

Zur Aufbereitung von Endoskopen ist ein vom Untersuchungsraum separater Aufbereitungsraum erforderlich. Vorzugsweise sollte er zwischen zwei oder mehreren Untersuchungsräumen liegen und auf kurzem Weg erreichbar sein. Die Größe hängt vom Gerätebedarf, der Untersuchungsfrequenz und der Zahl der Aufbereitungsmaschinen ab. Jeder Aufbereitungsraum muss so bemessen sein, dass eine Aufteilung in eine ausreichend große reine und unreine Zone möglich ist.

Die unreine Zone sollte folgende Raumausstattung umfassen:

  • Ausgussbecken für organisches Material,

  • Becken bzw. Wannen zum Einlegen und zur Reinigung benutzter Endoskope,

  • Ultraschallbad,

  • Reinigungs- und Desinfektionsgeräte für Endoskope,

  • ausreichend Arbeitsfläche zur manuellen Aufbereitung des Zusatzinstrumentariums,

  • Dichtigkeitstester zur Endoskopaufbereitung,

  • zusätzlicher Wasseranschluss für Wasserpistole,

  • Medizinische Druckluft und Druckpistolen,

  • Dosierautomaten für Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittel,

  • Händewaschplatz mit Einhebelmischbatterie mit verlängertem Betätigungshebel.

Der Desinfektionsbereich soll sich unmittelbar an den Reinigungsbereich anschließen. Die Bestückung der Geräte zur maschinellen Aufbereitung soll bequem möglich sein.

Wegen der erhöhten Raumluftbelastung mit Desinfektionsmitteldämpfen, sowie der Wärmelast durch die Reinigungsmaschinen muss die Möglichkeit zur ausreichenden Lüftung gegeben sein, z. B. durch eine technische Be- und Entlüftung. Sichtverbindungen nach außen, mit öffenbaren Fenstern wären von Vorteil.

Die reine Zone/Entnahmeseite der Reinigungsmaschinen muss so gestaltet sein, dass eine Rekontamination der Endoskope verhindert wird.

Zur Aufbewahrung der Endoskope sollten spezielle Schränke (möglichst als begehbare Hängeschränke) vorgesehen werden. Zusätzlich sind Lagermöglichkeiten für sonstiges Endoskopzubehör, Ersatzteile sowie Verbrauchsmaterialien erforderlich.

Eine Arbeitsfläche zur Verpackung von Sterilgut, sowie für Instandsetzungsarbeiten (Zusammensetzen von Endoskopen) muss zur Verfügung stehen.

4. Warte- und Überwachungsräume für Patienten

Die Wartezone sollte groß genug sein, um Patienten und deren Begleitpersonen aufzunehmen. Sie sollte vom Anmeldungsbereich aus eingesehen werden können. Weitere Ausführungen zum Wartebereich sind in Kapitel 13 nachzulesen.

Für Untersuchungen, bei denen eine Kurznarkose nötig ist, muss für Patienten ein Überwachungsraum zur Verfügung stehen. Dieser sollte flächenmäßig der vorgesehenen Anzahl der Behandlungen und Betten angepasst werden. Er muss über Anschlüsse für Sauerstoff, Absaugung und EKG-Monitoring sowie ein Waschbecken verfügen.

Von beiden Räumen sollte eine Patiententoilette leicht zu erreichen sein.

5. Umkleiden für Patienten

Patientinnen und Patienten, die zur ambulanten Behandlung kommen, muss eine Umkleidemöglichkeit zur Verfügung stehen. Von der Umkleidemöglichkeit sollte der Untersuchungsraum möglichst direkt betreten werden können. Die Umkleidekabine sollte eine Möglichkeit zur Aufbewahrung der Straßenkleidung und Wertsachen und einen Zugang zu einer Patiententoilette haben.

6. Personaltoiletten

Die Anforderungen an Personaltoiletten sind im Kapitel 13 beschrieben.

7. Umkleideraum und Mitarbeiteraufenthaltsraum

Siehe hierzu DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 9.

Zusätzlicher Platzbedarf

Wenn bei den Untersuchungen Schutzkleidung, bzw. Schutzkittel erforderlich sind, so muss für die Bekleidung eine Lagermöglichkeit vorhanden sein.

8. Raum für Putzmittel/Entsorgungsraum21)

Ein Raum für Putzmittel, der zugleich als Entsorgungsraum genutzt werden kann, ist vorzusehen.