DGUV Information 207-017 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Funktionsbereiche

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Abschnitt 3 - 3. Zentrale Notaufnahme (ZNA)

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Vorbemerkung

Die zentrale Notaufnahme (auch Rettungsstelle, Notfallaufnahme, Notfallambulanz oder Notfallstation) ist Anlaufstelle im Krankenhaus zur Akutversorgung und Teil der Notfallmedizin. In manchen Bundesländern Deutschlands wird statt der gebräuchlichen Bezeichnung Notaufnahme eher der Begriff "Rettungsstelle" verwendet. Manche Notaufnahmen verfügen zusätzlich über eine eigene Bettenstation (in vielen Kliniken "Aufnahmestationen" genannt), in der länger dauernde Behandlungen durchgeführt werden und Patientinnen und Patienten, bei denen eine stationäre Aufnahme medizinisch notwendig ist, auf ein freies Bett warten. Neben den interdisziplinären Notaufnahmen, in denen alle medizinischen Fachrichtungen behandelt werden, gibt es auch fachspezifische Notaufnahmen, die nur unfallchirurgische (Beispiel: Knochenbruch), internistische (Beispiel: Herzinfarkt) oder neurologische Notfälle (Beispiel: Schlaganfall) entgegennehmen. Zu den speziellen Notaufnahmen zählen heutzutage auch Traumazentren. Sie sind personell und von der Ausstattung (Schockraum) auf Schwerstverletzte eingerichtet.

Belastungen der Beschäftigten in diesem Arbeitsbereich sind zum Beispiel:

  • räumliche Enge,

  • ungünstige klimatische Verhältnisse (hohe Temperaturen im Sommer, Kälte und Zugerscheinungen im Winter),

  • Rückenbelastungen,

  • Infektionsgefährdung,

  • Stress,

  • Gewalt gegen Beschäftigte

Das Ausmaß von Gewalt1) gegen Personal in der ZNA ist in Deutschland bisher nicht ausreichend untersucht worden. Nach einer amerikanischen Studie wird verbale und körperliche Gewalt gegen Beschäftigte durch Alkohol oder lange Wartezeiten begünstigt.

Neben erforderlichen organisatorischen Präventivmaßnahmen (zum Beispiel personelle Ausstattung, Schulung der Beschäftigten,) sind bauliche Anforderungen zu berücksichtigen, beispielsweise die Ausstattung mit geeigneten Alarmierungseinrichtungen2) und das Anbringen von Überwachungskameras in kritischen Bereichen.

Zugehörige Bereiche und Funktionen

Eine zentrale Notaufnahme kann aus folgenden Raumen und Bereichen bestehen:

  1. 1.

    Liegendkranken-Anfahrt,

  2. 2.

    Aufnahme/Anmeldung und Wartebereich für Patienten/Begleitpersonen einschließlich Patienten-WC/ Besucher-WC,

  3. 3.

    Untersuchungs-/Behandlungs-/Eingriffsräume,

  4. 4.

    Reanimations-/Schockraum,

  5. 5.

    Gipsraum (einschließlich Lagerraum),

  6. 6.

    Unreiner Pflegearbeitsraum,

  7. 7.

    Vorrats- bzw. Lagerräume,

  8. 8.

    Geräteaufbereitungsraum (rein/unrein),

  9. 9.

    Ausnüchterungsraum,

  10. 10.

    Dienstraum,

  11. 11.

    Besprechungszimmer,

  12. 12.

    Personaltoiletten,

  13. 13.

    Personalumkleide- und Aufenthaltsraum.

ccc_1999_190201_04.jpgHinweise zur Gestaltung3) 4)

Allgemeine Hinweise

Durch die Unterbringung der zentralen Notaufnahme auf einer Ebene und durch eine kompakte Bauweise wird eine Verbesserung der Funktionalität und Effektivität erzielt.

Der Zugang zur zentralen Notaufnahme für liegende Transporte und ambulante Patienten ist baulich zu trennen.

Der Weg vom Haupteingang bis zur Notaufnahme sollte für ambulante Patienten möglichst kurz sein.

Die unmittelbare Anbindung der Notaufnahme an die Krankenwagenanfahrt für liegende Patienten ist vorteilhaft und sollte mit einem überdachten Anfahrtseingang ausgestattet werden.

Als Bodenbelag ist ein möglichst ebenes und rutschfestes Material, auszuwählen, damit der Patiententransport nicht erschwert wird (siehe hierzu DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr").

Im Bereich der zentralen Notaufnahme müssen häufig Transporte von Geräten und Patienten auch in großer Eile erfolgen. Für einen sicheren funktionalen Ablauf wird deshalb empfohlen, kraftbetätigte Türen vorzusehen. Bei der Planung der Türbreiten sollte der Transport von Betten und Spezialbetten (Extension, Intensivbetten) berücksichtigt werden. Anforderungen siehe DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes", Kapitel 4.

Durch viele innen liegende Räume, eine große Anzahl von Medizingeräten mit einer hohen Wärmelast und unzureichender freier Lüftung wird die Luftqualität stark beeinträchtigt. Insbesondere im Sommer ist das Raumklima in der ZNA durch eine Vielzahl von Patienten zusätzlich stark belastet. Es sollte deshalb eine Raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) für den gesamten Bereich eingeplant werden.5) In den kälteren Jahreszeiten ist es wichtig, dass im Bereich des Durchgangs zur Liegendanfahrt eine Luftschleuse vorhanden ist, um Zugerscheinungen und Kältezufuhr in die Innenbereiche zu verhindern.

Spezielle Anforderungen für Raumlüftung siehe DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 8.

Die verschiedenen diagnostischen und therapeutischen Notmaßnahmen setzen eine ausreichende Nutzfläche voraus. Die erforderliche Raumgrundfläche6) ergibt sich aus der Geräteausstattung und der maximalen Anzahl der für die Untersuchungen und Eingriffe notwendigen Personen.

Aufgrund des hohen Anteils an Dokumentationstätigkeiten müssen PC-/Schreibarbeitsplätze eingeplant werden. Für kurzzeitige Eingabe- oder Schreibtätigkeiten können auch ergonomisch gestaltete Steharbeitsplatze eingerichtet werden. Die Gestaltung und Anforderungen an PC-Arbeitsplätze werden in dem Kapitel 13 dieser Broschüre beschrieben.

Die Vielfalt von unterschiedlichen Funktions- und Behandlungsräumen erzeugt für die Beschäftigten Kommunikations- und Informationsprobleme und somit Stress. Deshalb ist es erforderlich, eine gute Ausstattung mit Informationstechnologie einzuplanen.

Dazu gehören zum Beispiel

  • Monitoringsysteme zur Überwachung lebenswichtiger Funktionen,

  • effektive Kommunikations- und Informationssysteme unter Einsatz von EDV und Telefonanschlüsse,

  • Videoüberwachungsanlagen für besondere Räumlichkeiten wie zum Beispiel Ausnüchterungsraum,

  • Wartezimmermanagement-Systeme wie zum Beispiel Nummernvergabe oder Durchsageanlagen.

1. Liegendkranken-Anfahrt

Zu Liegendkranken-Anfahrt siehe DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 4.

Für die zentrale Notaufnahme ist eine gute Erreichbarkeit ein wesentlicher Aspekt der Planung. Unmittelbar vor dem Gebäude sind zweckmäßigerweise Parkplätze für Kurzparker (gehbehinderte Patienten, Notfälle) einzuplanen. Die Zufahrt zum Besucherparkplatz sollte von der Liegendkranken-Anfahrt getrennt werden. Wichtig ist, dass die Ausschilderung eindeutig erkennbar und interpretierbar ist, da sich viele Patientinnen und Patienten in einem Ausnahmezustand befinden, wenn sie zum Krankenhaus fahren. Für die Rettungsfahrzeuge die am Krankenhaus stationiert sind, müssen ausreichende Stellplätze vorhanden sein.

2. Aufnahme/Anmeldung und Wartebereich für Patienten/Begleitpersonen einschließlich Patienten-WC/ Besucher-WC

Die Gestaltung und Anforderungen an Anmelde/Wartebereiche werden in dem Kapitel 13 dieser Broschüre beschrieben.

Zur Aufnahme von infektiösen Patientinnen und Patienten ist zweckmäßigerweise ein Isolierbereich einzuplanen, der aus einem Behandlungsraum mit ca. 20 m2 Raumgröße und einer abgeschlossenen Schleuse, ca. 4 m2 besteht. Die Schleuse ist mit einer Fäkalspüle oder eine Kombination aus WC und Fäkalspüle auszustatten. Für den erforderlichen Händewaschplatz ist eine Armatur, die ohne Handberührung bedienbar ist, vorzusehen. Des Weiteren sollte ein Abwurf für Schmutzwäsche und Müll vorhanden sein. Wichtig ist, dass der Isolierbereich mit einem separaten Zugang von außen erreichbar ist.

Der Behandlungsraum muss mit einer Lagermöglichkeit (Schrank) ausgestattet sein, damit der Vorrat an Schutzkleidung hygienisch gelagert werden kann. Fußböden müssen flüssigkeitsdicht, möglichst fugenlos, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Wände und Oberflächen müssen feucht zu reinigen und beständig gegen Desinfektionsmittel sein.

Empfohlene Raumgröße7) 25-30 m2

3. Untersuchungs-/Behandlungs-/Eingriffsräume

Die Untersuchungs-/Behandlungs-/Eingriffsräume müssen eine größtmögliche Flexibilität im Einsatz zulassen. So sollen sowohl Liegendkranke, als auch gehfähige Patienten aufgenommen, untersucht und gegebenenfalls behandelt werden können. Nach der DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens" sind für Eingriffs- und Untersuchungsräume Mindest-Außenluft-Volumenströme von 40 m3/h je Person vorgesehen. Unter Anwendung von Narkosegasen muss der Volumenstrom 150 m3/h je Patient betragen. Die Raumtemperatur in Behandlungsräumen, in denen Patienten meist leicht bekleidet sind, soll zwischen 22 °C und 26 °C betragen. In Räumen die nur von Personal benutzt werden, ist nach Technische Regeln für Arbeitstätten ASR A3.5 "Raumtemperatur" eine Mindesttemperatur von 19 °C ausreichend. Die Raumtemperatur soll 26 °C nicht überschreiten.

Eine Narkosegasabsaugung ist vorzusehen, wenn viele Inhalationsnarkosen verabreicht werden; dies muss im Vorfeld recherchiert werden.

Die erforderliche Raumgrundfläche ergibt sich aus der Geräteausstattung, zum Beispiel einem C-Bogen und der maximalen Anzahl der für die Untersuchungen und Eingriffe notwendigen Personen.

Des Weiteren ist für Untersuchungs- und Behandlungsliegen die erforderliche dreiseitige Zugänglichkeit und die Höhenverstellbarkeit zu berücksichtigen.

Die Breite der Zugangstüren ist für die Zugänglichkeit mit Betten festzulegen, wobei insbesondere auch die Einfahrradien zu berücksichtigen sind.

Bei der Ausstattung des Raumes müssen folgende Anforderungen berücksichtigt werden:

  • Händewaschplatz mit Einhebelmischbatterie, welche ohne Handberührung betätigt werden kann,

  • ausreichende Stellflache für Geräte,

  • Schreib- beziehungsweise PC-Arbeitsplatz,

  • Kommunikationsmöglichkeit (Telefon, Schwesternruf, Gegensprechanlage),

  • Alarmierungsmöglichkeit8),

  • Lagermöglichkeiten (Schränke) für Standardverbrauchsmaterial.

Empfohlene Raumgröße9) 12-30 m2

4. Reanimations-/Schockraum

Der Schockraum sollte in unmittelbarer Nähe der Liegendkranken-Anfahrt liegen. Je nach Raumgröße und Zuschnitt ist der Einsatz von Deckenversorgungseinheiten hier zu favorisieren. Diese bieten in der Regel auch Aufnahmeplätze für die Vitalparameterüberwachung (Monitoring)

Zur Raumausstattung gehören:

  • stationäre Röntgeneinheit,

  • Medienversorgung für die Versorgung mit medizinischen Gasen und sonstigen Medien wie Strom, EDV, Kommunikationstechnik,

  • EDV-Arbeitsplatz zu administrativen Zwecken und zur Betrachtung von Röntgenaufnahmen,

  • Ausreichende Anzahl von Steckdosen,

  • Lagermöglichkeiten (Schränke) für Standardverbrauchsmaterial.

Empfohlene Raumgröße10) 30-40 m2

5. Gipsraum

Der Gipsraum benötigt keine zentrale Lage und sollte wie folgt ausgestattet werden:

  • ausreichende Medienversorgung,

  • Röntgenbildbetrachtung,

  • die Möglichkeit zum Einsatz eines C-Bogens,

  • Untersuchungsleuchten und höhenverstellbare Liegen,

  • rutschhemmender Bodenbelag (siehe DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 4),

  • vergrößerte Türbreite wegen Bettenanbauten (analog OP-Räume),

  • abwaschbare Wände,

  • angrenzender Lagerraum mit Verbindungstür,

  • Einbauschränke,

  • Gipsbecken mit Abscheider,

  • Möglichkeiten zum Ablegen von Schuhen und Schürzen vor Verlassen des Raumes,

  • Händewaschplatz.

Empfohlene Raumgröße11) einschließlich Lagerfläche 30-35 mmm2

6. Unreiner Pflegearbeitsraum

Die Gestaltung und Anforderungen an unreine Pflegearbeitsräume werden in dem Kapitel 13 dieser Broschüre beschrieben.

Empfohlene Raumgröße12) mind. 12 m2

7. Vorrats- bzw. Lagerräume

Zu Vorrats- bzw. Lagerräume siehe DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 10.

Empfohlene Raumgröße13) mind. 12 m2

8. Geräteaufbereitungsraum (rein/unrein)

Dieser Raum ist erforderlich für die Aufbereitung von Anästhesie- und anderen Geräten. Je nach Anzahl der eingesetzten Geräte sind genügend Steckdosen zur Aufladung von Geräte-Akkus vorzusehen. Des Weiteren werden hier Infusionsständer und Kleingeräte gelagert.

9. Ausnüchterungsraum

Der Raum sollte möglichst abseits liegen. Es sollten Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden, um Störgeräusche in andere Abteilungen zu vermeiden. Wände und Oberflächen müssen feucht zu reinigen und beständig gegen Desinfektionsmittel sein. Ein Bodenablauf erleichtert die Reinigung. Um den Beschäftigten eine gefahrlose Überwachung und Versorgung von Patienten zu ermöglichen, sind optisch/ akustische Maßnahmen in diesen Räumen vorzusehen, z. B. mit Hilfe einer Videoanlage. Zusätzlich sollte der Raum mit einer geeigneten Alarmierungsmöglichkeit ausgestattet sein. Zur Prävention von Übergriffen auf Beschäftigte sollten bewegliche Einrichtungsgegenstände vermieden werden. Vorteilhaft ist ein Vorraum, der als Zugang und Schleuse dient und in dem Kleidung und persönliches Eigentum von Patienten verwahrt werden können. Eine Reinigungsmöglichkeit für Patientinnen und Patienten (z. B. Dusche) und ein WC sollten vorhanden sein.

Empfohlene Raumgröße14) mindestens 12 m2

10. Dienstraum

Die Gestaltung und Anforderungen an Diensträume werden in dem Kapitel 13 beschrieben. Der Dienstraum sollte möglichst zentral gelegen sein, um einen guten Zugang zu den übrigen Funktionsräumen zu ermöglichen. Im Raum sollten Umgebungsgeräusche, soweit wie technisch möglich, reduziert werden, da dort das Personal Überwachungstätigkeiten an Monitoren und umfangreichere Dateneingaben und -recherchen durchführt. Die Bildschirmarbeitsplätze müssen ergonomisch gestaltet werden.

Empfohlene Raumgröße15) 25-40 m2

11. Besprechungszimmer

Der Raum sollte dezentral platziert werden und mit Telefon und PC ausgestattet sein, damit dort ungestörte Gespräche zwischen medizinischem Personal, Patienten bzw. Begleitpersonen geführt werden können.

Empfohlene Raumgröße16) mind. 12-15 m2

12. Personaltoiletten

Siehe Kapitel 13.

13. Personalumkleide- und Aufenthaltsraum

Siehe hierzu DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 9. Aus Gründen des Arbeitsablaufes sollte ein Personalaufenthaltsraum im Bereich oder in unmittelbarer Nähe angeordnet sein.