DGUV Information 207-017 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Funktionsbereiche

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Abschnitt 13.2 - 13.2 Diensträume

Diensträume für Ärzte- und Pflegepersonal haben überwiegend Bürofunktion mit Bildschirmarbeitsplätzen, Besprechungs- und Rückzugszonen. Diensträume müssen hinreichend groß sein, um darin die Arbeitsabläufe ohne Behinderung durchführen zu können.

Raumabmessungen, Stell- und Bewegungsflächen siehe Kapitel 2.

Räume, in denen keine ständigen Arbeitsplätze eingerichtet werden, z. B. zum Kurzdiktat für Berichte nach der OP, nach einem Eingriff oder nach einer Sektion, können auch mit Grundflächen kleiner als 8 m273) geplant werden.

In den Diensträumen müssen ausreichende Verkehrsflächen vorhanden sein, damit die Beschäftigten ungehindert zu ihren Arbeitsplätzen oder zu Schränken gelangen können. Die Verkehrswege, die von mehreren Personen benutzt werden, müssen auch als Fluchtwege geeignet sein.

Für die Lagerhaltung sind genügend Schrank- und Ablageflächenflächen einzuplanen. Die gute Erreichbarkeit mit Transportmitteln wie zum Beispiel Post-, Akten- und Materialwagen ist zu gewährleisten.

Diese Raumeinheiten sind aus Datenschutzgründen gegen unbefugtes Betreten zu schützen.

Weitere Informationen zur Beleuchtung finden Sie in der DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul" unter Kapitel 7.

Ausreichender Tageslichteinfall und eine Sichtverbindung nach außen sollte eingeplant werden. Je nach Lage des Raumes ist ein ausreichender Sonnenschutz notwendig.

Diensträume sollen nicht in der Nähe von Lärmquellen wie zum Beispiel Aufzugsmaschinenräumen oder Rohrpostanlagenangeordnet werden. Bei Büroarbeitsplätzen soll der Lärmexpositionspegel in Abhängigkeit von der Tätigkeit höchstens 55 dB (A) bzw. 70 dB (A) betragen. Der Richtwert von 55 dB (A) ist bei Arbeiten unter Zeitdruck oder bei weitreichenden Entscheidungen einzuhalten. Bei anderen Bürotätigkeiten darf der Richtwert von 70 dB (A) nicht überschritten werden.

Mit der Beschaffung und dem Betrieb von lärmarmen Bürogeräten nach dem Stand der Technik kann der Lärmexpositionswert von 70 dB (A) sicher eingehalten werden. Um den Lärmexpositionspegel von 55 dB (A) zu gewährleisten, ist i. d. R. eine Aufstellung dieser Geräte in separaten Räumen notwendig.