DGUV Information 207-017 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Funktionsbereiche

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Abschnitt 12 - 12 Pathologie

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Vorbemerkung

Zur Pathologie gehören neben der Obduktion auch die Labore für histologische und zytologische Untersuchungen. Die medizinische Funktionseinheit Pathologie wird nicht in allen Krankenhäusern vorgehalten, da die Entwicklung von regionalen Einrichtungen zu größeren Kliniken geht. Die Funktionseinheit Pathologie trägt auch häufig die Bezeichnung "Institut für Pathologie".

Spezielle Anforderungen an medizinische Einrichtungen, in denen Sektionen am menschlichen Körper aus gerichtsmedizinischen Gründen oder zu wissenschaftlichen- bzw. zu Unterrichtszwecken vorgenommen werden, finden in diesen Ausführungen keine Berücksichtigung.

Folgende Gesichtspunkte sind bei der Planung einer Pathologie bezüglich der Lage und der Wegeführung im Krankenhaus zu beachten:

  • direkte Anfahrtsmöglichkeit mit unmittelbarem Zugang für den Abtransport der Verstorbenen durch Bestattungsinstitute,

  • ebenerdige Anfahrt,

  • kurze Wegeführung für den Transport der Verstorbenen von den Stationen und klinischen Einheiten zur Pathologie, insbesondere durch Aufzugseinheiten,

  • abgeschlossene Einheit zur Vermeidung von Durchgangsverkehr.

Um einen wirksamen Brand- und Explosionsschutz zu gewährleisten, insbesondere für die bevorrateten brennbaren Lösungsmittel, ist eine korrekte Lagerung von entscheidender Bedeutung.70)

Siehe hierzu der DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 10.

Die Funktionseinheit Pathologie ist als Bereich mit mittlerer Brandgefährdung einzustufen. Maßnahmen des Brandschutzes sollten mit dem vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr vor Ort erörtert und geklärt werden.

Belastungen der Beschäftigten sind:

  • Infektionsgefährdung,

  • Rückenbelastungen,

  • Feuchtarbeit und

  • chemische Gefährdungen.

Im Vergleich zu anderen Funktionseinheiten eines Krankenhauses stellen chemische Gefährdungen in Pathologien einen besonderen Schwerpunkt dar. Zur Konservierung und Härtung von Gewebeproben sowie zur Präparation von Organen und Körperteilen werden in der Pathologie verschiedene Chemikalien, wie zum Beispiel Xylol und Alkohole, vor allem aber Aldehyde wie z. B. Formaldehyd und Glutaraldehyd eingesetzt. Die Europäische Union hat Formaldehyd als "krebserzeugend" (Kategorie 1B) sowie "keimzellmutagen" (Kategorie 2: verdächtig) eingestuft.

Zugehörige Bereiche und Funktionen

Obduktion und Leichenverwahrung

  1. 1.

    Leichenaufbewahrung mit Kühlzellen/Kühlraum,

  2. 2.

    Obduktionsraum,

Je nach Größe der Pathologie kommen weiter in Betracht:

  1. 3.

    Einsargung,

  2. 4.

    Aufbahrungsraum,

  3. 5.

    unreiner Arbeits- Putz- und Entsorgungsraum,

  4. 6.

    Dienstraum,

  5. 7.

    Umkleideräume mit Personaltoiletten,

  6. 8.

    Personalaufenthaltsraum,

Laborbereich der Pathologie

  1. 9.

    Eingangslabor mit Probeannahme

weitere Laboratorien mit Zuschneideplätzen:

  1. 10.

    Histologie, Zytologie, Histochemie, Mikroskopie,

  2. 11.

    Lagerräume,

  3. 12.

    Archiv

ccc_1999_190201_04.jpgHinweise zur Gestaltung

Sollen in einer medizinischen Einrichtung Obduktionen durchgeführt werden, so ist aus Infektionsschutzgründen ein separater Obduktionsraum vorzusehen. Eine Nutzung von Leichenaufbewahrungs- und Aufbahrungsraum für Obduktionen ist nicht möglich.

Fußböden und Wandflächen müssen flüssigkeits- und fugendicht, abwaschbar und mit zugelassenen Desinfektionsmitteln und- verfahren zu desinfizieren sein. Die Oberflächen und technischen Geräte müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.

In allen Arbeitsräumen der Pathologie sind den Beschäftigten leicht erreichbare Handwaschplätze mit fließendem warmem und kaltem Wasser, Spendern für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügungzu stellen. Die Handwaschbecken sind mit Armaturen auszustatten, welche ohne Handberührungen bedienbar sind. Geeignet sind zum Beispiel haushaltsübliche Einhebelmischbatterien mit verlängertem Hebel, die mit dem Handgelenk bedienbar sind, oder selbstschließende Waschtisch-Armaturen (Druckknopf ).71)

Zur Einrichtung von Räumen zur Leichenaufbewahrung und Sektionsräumen befinden sich weitere Informationen in der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 "Friedhöfe und Krematorien" 05/2017.

Generelle Anforderungen an Materialien wie zum Beispiel Beschaffenheit von Fußböden, Verglasungen, Beleuchtung und Lüftung finden Sie in der DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul" unter den entsprechenden Kapiteln.

Die Gestaltung und Anforderungen an Diensträume, PC-Arbeitsplätze und Medienversorgung werden im Kapitel 13 beschrieben.

Obduktion und Leichenverwahrung

1. Leichenaufbewahrung mit Kühlzellen/Kühlraum

Jedes Krankenhaus sollte einen Leichenaufbewahrungsraum vorhalten. Der Leichenaufbewahrungsraum ist mit einer zuverlässig wirkenden Lüftungseinrichtung zu versehen. Weiterhin ist es notwendig in diesem Raum einen Wasseranschluss zur Feuchtreinigung und einen Fußbodenablauf einzuplanen. Er muss abschließbar und gegen das Betreten durch Unbefugte abgesichert sein.

Weitere Informationen hinsichtlich Kühleinrichtungen, wie zum Beispiel Kühlräume oder Kühlzellen finden Sie in der DGUV Regel 100-500 bzw. 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln" , Kap. 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen".

Kühlzellen/-räume sind mit einer Notentriegelung an den Türen auszustatten.

Bei der Gestaltung von Kühlzellen und -boxen sind ergonomische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Einsatz von Hub- und Transportgeräten, wie zum Beispiel kraftbetätigte Scherenwagen oder Rollbretter benötigt ausreichende Rangierräume.

Wenn in der medizinischen Einrichtung offene und umschlossene radioaktive Strahler für therapeutische Zwecke verwendet werden (z. B. im Fachbereich Nuklearmedizin), muss in der Pathologie für Leichen mit radioaktiven Substanzen ein Abklingkühlraum vorhanden sein, sofern er nicht in einem anderen Fachbereich eingerichtet wird. Bei Planung und Gestaltung des Abklingkühlraumes müssen die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung umgesetzt werden.

2. Obduktionsraum

Die erforderliche Raumgrundfläche ergibt sich aus der Anzahl der Obduktionstische und der Gerätausstattung. Zur Ermittlung von Raumgröße, Aufstellungs- und Bewegungsflächen siehe Kapitel 2.

Bodenbeläge müssen mindestens der Bewertungsgruppe R10 entsprechen. Siehe DGUV Information 207-016 Information "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul" Kapitel 5.

Der Obduktionstisch sollte höhenverstellbar sein, eine abwaschbare, glatte und fugenlose Oberfläche aufweisen und mit Ablaufrinnen versehen sein.

Zur Dokumentationen der Untersuchungsergebnisse sind geeignete Arbeitsplätze vorzusehen.

3. Einsargung

Der Einsargungsraum sollte eine unmittelbare Zufahrtsmöglichkeit von außen haben. Ansonsten ist bei der Planung auf möglichst kurze Wege (intern/extern) für den Leichentransport zu achten. Der Boden muss rutschhemmend sein. Siehe DGUV Information 207-016 Information "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 5.

Je nach Größe des Raumes sollten ausreichend Lager- und Stellflächen für die Unterbringung von Särgen und Ausstattungsgegenständen eingeplant werden. Dafür könnte auch ein zusätzlicher Lagerraum in Frage kommen.

4. Aufbahrungsraum

Der Aufbahrungsraum sollte einen separaten Zugang mit Anmeldemöglichkeit für die Angehörigen haben. Für die Angehörigen ist ein Warteplatz beziehungsweise ein Warteraum möglichst mit Sichtschutz vorzusehen.

5. Unreiner Arbeits-, Putz- und Entsorgungsraum

Ein Raum für Putzmittel, der zugleich als unreiner Arbeitsraum und Entsorgungsraum genutzt werden kann, ist vorzusehen. Die Gestaltung und Anforderungen an unreine Pflegearbeitsräume werden in dem Kapitel 13 beschrieben.

Bei der Entsorgung von Abfällen aus der Pathologie sind die Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Infektionsschutzes und das Gefahrgutrecht zu beachten. Darüber hinaus müssen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die nachgeordneten Landesabfallgesetze beachtet werden. Es ist ausreichend Platz für Behältnisse entsprechend der Trennung nach Abfällen der stofflichen Verwertung, der gemischten Siedlungsabfälle, für infektionsverdächtige Stoffe und für Chemikalienabfälle zur Verfügung zu stellen.

Bei der Entsorgung von infektionsverdächtigen Stoffen (AVV 18 01 02, AVV 18 01 03) ist der Lagerraum auf unter 15 °C zu kühlen, bei Lagerung von mehr als einer Woche unter 8 °C. Insbesondere ist auf die Entsorgung flüssiger Stoffe zu achten. Fußboden und Wände des Entsorgungsraumes müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Der Entsorgungsraum ist mit einem Ausgussbecken und einem Handwaschbecken auszurüsten.

Beim Entsorgen der Asservate besteht die Möglichkeit einer Grenzwertüberschreitung durch eine Formaldehydexposition. Bei Entsorgungsarbeiten soll eine günstig gestaltete Arbeitsfläche mit ausreichender Absaugung eingeplant werden, wie z. B. durch abgesaugte eingelassene Abwurfsiebe, abgesaugte Abgießöffnungen und abgesaugte Entsorgungsbehälter. Für alle Tätigkeiten wird empfohlen: Arbeitsplatzabsaugung mit gerichteter Zuluft bei einem wirksamen Luftaustausch am Arbeitsplatz (Frischluft durch den Atembereich der Beschäftigten) oder Arbeiten in einem Abzug nach DIN EN 14175-2:2003-08 "Abzüge - Teil 2: Anforderungen an die Sicherheit und Leistungsvermögen".72)

6. Dienstraum

Die Gestaltung und Anforderungen an Büro-/Diensträume werden im Kapitel 13 beschrieben.

7. Umkleide mit Personaltoiletten

Befindet sich in der medizinischen Einrichtung keine zentrale Umkleidemöglichkeit, sind genügend große Räumlichkeiten zur Aufbewahrung der Straßenkleidung und zum Anlegen von Bereichs- oder Schutzkleidung zu schaffen. In diesen Fällen sollte auch eine Sanitärzelle mit Dusche vorgesehen werden.

Weitere Angaben DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 9.

8. Personalaufenthaltsraum

Ein eigener Personalaufenthaltsraum ist notwendig. Dieser Raum ist von Räumen, in denen Leichen aufbewahrt werden, oder von Laborräumen räumlich zu trennen.

Weitere Angaben siehe DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 9.

Laborbereich der Pathologie

In den pathologisch-histologischen Laboratorien werden biologische Materialien von Menschen, wie zum Beispiel Gewebe, Organe und Körperflüssigkeiten, untersucht. Übliche Arbeitsverfahren und Tätigkeiten in pathologisch-histologischen Laboratorien sind:

  • Auspacken von zugesandtem Untersuchungsmaterial, Dokumentation,

  • Zuschneiden des Untersuchungsmaterials,

  • Herstellung von Schnitten für Präparate.

Gegenüber anderen Bereichen der medizinischen Einrichtung müssen Laboratorien räumlich abgetrennt sein. In Laboratorien ist Durchgangsverkehr nicht gestattet. Sie müssen durch entsprechende Hinweisschilder von außen gekennzeichnet werden. Die Größe der Räume muss ausreichend bemessen sein. Sie richtet sich nach den Bedarf an Stellflächen für Geräte, Laboreinrichtungen und Möbel. Des Weiteren müssen auch ausreichend Verkehrswege-, Funktions- und Benutzerflächen vorhanden sein. Türen von Laboratorien müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Aus Gründen des Personalschutzes sollten die Türen ein Sichtfenster haben.

Die technische Be- und Entlüftung bzw. die Luftwechselrate in den Arbeitsräumen ist so auszulegen, dass keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen von Gefahrstoffen in der Raumluft entstehen können.

Nähere Angaben: Information DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" - Kapitel 6.

In diesem Abschnitt werden die wichtigsten planerischen Aspekte des Arbeitsschutzes für pathologisch-histologische Laboratorien dargelegt. Nähere Informationen über Klinische Laboratorien finden Sie im Kapitel 7 dieser Broschüre.

9. Eingangslabor mit Probeannahme

In diesem Bereich werden die eingehenden Proben ausgepackt, registriert und für die weitere Bearbeitung im Labor bereitgestellt. Die Proben werden überwiegend in Formaldehydlösung transportiert und aufbewahrt. Durch die Verwendung ungeeigneter oder beschädigter Behälter kann es zu einer Gefahrstoffbelastung durch Formaldehyd kommen. Die Proben müssen bis zur weiteren Verarbeitung in abgesaugten Schränken (Asservatenschränke) aufbewahrt werden.

Die Annahme der Proben über eine Durchreiche ist zweckmäßig.

10. Laboratorien mit Zuschneideplätzen: Histologie, Zytologie, Histochemie, Mikroskopie

An den Zuschneideplätzen werden die Gewebeproben aus den Behältern entnommen, untersucht und beschrieben. Danach werden makroskopische Schnitte angelegt und Proben entnommen, welche in beschriftete Kassetten eingebettet werden. Bei den einzelnen Arbeitsschritten treten Formaldehydexpositionen auf. Diese Arbeitsbereiche müssen eine geeignete Arbeitsplatzabsaugung haben. Es gibt drei verschiedene Varianten für Arbeitsplatzabsaugungen bei Zuschneideplätzen: einseitig abgesaugter Arbeitsplatz, beidseitig abgesaugter Arbeitsplatz und Gebläseunterstützter Zuschneideplatz mit Absaughaube. Nähere Informationen für Arbeiten mit einem Laborabzug finden Sie in der DGUV Information 213-857 Laborabzüge "Bauarten und sicherer Betrieb" und in der DIN EN 14 175-2: 2003-08 "Abzüge - Teil 2: Anforderungen an Sicherheit und Leistungsvermögen".

Je nach Größe dieses Bereiches kann für die Lagerung der Asservate (Rückstellproben) ein separater Raum benötigt werden. Asservatenräume und -schränke müssen abgesaugt werden.

Bereich Histologie:

In diesem Bereich werden die Gewebeproben nach dem Zuschneiden, durch die Einzelschritte Entwässern, Paraffinieren, Paraffinschnitte herstellen, Färben und Eindecken weiterbearbeitet. Die Arbeitsschritte werden teils automatisch, teils manuell durchgeführt.

Die eingesetzten Entwässerungs-, Einbett- und Färbeautomaten können halboffene oder geschlossene Automaten sein. Die einzelnen Ausführungsvarianten haben Einfluss auf die Gefahrstoffexposition und sind bei der Planung der Lüftungsanlage zu berücksichtigen. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sind geschlossene Automaten zu bevorzugen. Je nach Größe des Labors ist es sinnvoll, die Automaten in einen separaten belüfteten Raum aufzustellen.

Für alle manuellen Tätigkeiten größeren Umfangs mit Lösungsmittel, Formaldehyd und Färbereagenzien sind geeignete Arbeitsplatzabsaugungen vorzusehen. Können Gefahrstoffe in die Raumluft verdampfen (zum Beispiel Färbeplätze), sind Absaugmaßnahmen einzuplanen. Zur Emissionsminderung an der Quelle sollten örtliche Absaugungen eingeplant werden. Örtliche Absaugmaßnahmen funktionieren jedoch nur in unmittelbarer Nähe der Eintrittstelle der Luft. Es ist daher die Einrichtungen eines Laborabzuges für Tätigkeiten mit offenem Umgang mit Gefahrstoffen zu empfehlen.

Laborabzüge siehe zum Beispiel DGUV Information 213-857 Laborabzüge "Bauarten und sicherer Betrieb" und DIN EN 14 175-2:2003-08 "Abzüge - Teil 2: Anforderungen an Sicherheit und Leistungsvermögen".

11. Lagerräume

Es muss ausreichend Platz für Feuchtpräparate wie Organe und Proben eingeplant werden. Die Asservatenbehälter können Emissionsquellen für Dämpfe und Gase sein. Es ist für eine wirksame Absaugung oder Raumlüftung zu sorgen.

Angaben zu weiteren Lagerräumen siehe DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 10.

12. Archiv

Weitere Angaben DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 10.