DGUV Information 203-052 - Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle Vortrag für Einsatzkräfte

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Abschnitt 3.2.3 - MODUL 3
Verhalten an der Einsatzstelle

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Folie 51

Im Modul 3 wird das sichere Vorgehen an den verschiedensten Einsatzstellen erläutert.

Es werden die zugehörigen Schutzabstände und Hilfsmaßnahmen sowie die Lösch- und Bergemaßnahmen erklärt.

  • Niederspannungsanlagen

  • Hochspannungsanlagen

  • Bergen von Personen oder Gegenständen

  • Einsatz von Löschmitteln

  • Verhalten in besonderen elektrischen Anlagen

Störungsfreie/gestörte Anlagen

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Folie 52

"Störungsfreie Anlage" bezeichnet den Zustand einer Anlage, die bestimmungsgemäß und fehlerfrei arbeitet.

Wenn Anlagen sich auf Grund von Schäden durch Sturm, Hochwasser, einem Verkehrsunfall oder einem Brand in unvorhergesehenem Zustand befinden, ist damit zu rechnen, dass hiervon elektrische Gefährdungen ausgehen.

Diese wird dann als "gestörte Anlage" bezeichnet.

Schutzabstände störungsfreie/gestörte Anlagen

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Folie 53

Maßgebend für den sicheren Einsatz ist das Einhalten der Schutzabstände.

Zu Niederspannungsanlagen beträgt der Schutzabstand sowohl im ungestörten (Bild: Dachständereinspeisung) als auch im gestörten Zustand (Bild: beschädigter Kabelverteilerschrank) 1 m.

Zu ungestörten Hochspannungsanlagen ist bei unbekannter Spannungshöhe ein Schutzabstand von 5 m erforderlich.

Bei gestörter Hochspannungsanlage gilt auf Grund des sich ergebenden Spannungstrichters ein Schutzabstand von 20 m ab der Störungsstelle.

Niederspannung

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Folie 54

Mit Niederspannungsanlagen werden Einsatzkräfte bei fast jedem Einsatz konfrontiert.

Obwohl solche Anlagen zum Teil auch von elektrotechnischen Laien bedient werden dürfen, bergen diese insbesondere an Brandeinsatzstellen besondere Gefahren, wenn sie nicht mehr in ordnungsgemäßem Zustand sind.

Neben der Gefahr der Körperdurchströmung besteht die Gefahr von Verbrennungen durch Störlichtbögen.

Dies gilt besonders für Anlagen der Stromversorgung, im Industriebereich und auch bei der Niederspannungs-Hausinstallation.

Bedienen von Niederspannungsanlagen (bis 1 000 V)

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Folie 55

Nur ungestörte Schalteinrichtungen (augenscheinlich intakt), die ohne Werkzeuge zugänglich und zu betätigen sind, dürfen von elektrotechnischen Laien bedient werden.

Schalten von Niederspannungsanlagen (bis 1 000 V)

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Folie 56

Schalteinrichtungen, bei denen aktive Teile berührt werden können und bei denen die Gefahr eines Störlichtbogens besteht, dürfen nur von Elektrofachkräften und besonders unterwiesenen Personen (VDE 0105-100) geschaltet werden.

Hier werden hohe Leistungen mit erheblichem Gefahrenpotenzial geschaltet.

Achtung!

Der auf Einsatzfahrzeugen mitgeführte Elektrowerkzeugkasten (DIN 14 885 "Feuerwehr-Elektrowerkzeugkasten" mit bis 1 000 V isolierten Werkzeugen) ist nur für Elektrofachkräfte vorgesehen.

Er darf von Einsatzkräften ohne elektrotechnische Ausbildung nicht verwendet werden!

Bei Arbeiten an und beim Schalten von elektrischen Niederspannungsanlagen ist eine zusätzliche Schutzausrüstung (isolierender Schutzhelm mit Visier sowie spezielle Handschuhe mit entsprechender Kennzeichnung) und eine besondere Qualifikation erforderlich.

Die "Ausbildung" als Elektrofachkraft ist nicht immer ausreichend.

Es muss zur Ausbildung auch eine ausreichende Berufspraxis im entsprechenden Tätigkeitsbereich vorliegen.

Hilfsmaßnahmen im Bereich gestörter elektrischer Anlagen

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Folie 57

Niederspannung

Ob eine Gefahr durch den elektrischen Strom besteht, kann auf Anhieb nicht erkannt werden.

Es muss immer davon ausgegangen werden, dass über den beschädigten Kabelverteiler auch das Unfallfahrzeug unter Spannung steht.

Die Reifen stellen bei Niederspannung eine Isolationsstrecke dar.

Durch Bewegung des Unfallfahrzeuges kann es zu einem Störlichtbogen kommen.

Bei Berührung des Kabelverteilerschrankes oder des Unfallfahrzeuges durch Personen kann es zu einer gefährlichen Körperdurchströmung kommen.

Deshalb hat der Eigenschutz Vorrang, es muss ein Schutzabstand von 1 m um alle leitfähigen Teile (Kabelverteiler; Unfallfahrzeug) eingehalten werden.

Sind Personen in dem Fahrzeug, sprechen Sie diese an. Halten Sie dabei den Schutzabstand ein. Das Fahrzeug darf nicht verlassen werden, solange nicht freigeschaltet ist.

Sollte es bei einer Person zu einer Körperdurchströmung gekommen sein, ist diese durch den Rettungsdienst zu einer medizinischen Untersuchung ins Krankenhaus zu bringen.

Nach jedem Stromunfall ist ein EKG erforderlich.

Lassen Sie den Verunfallten niemals durch eigenes Personal zum Krankenhaus bringen. Auf dem Weg dorthin könnte es zu medizinischen Komplikationen kommen.

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Folie 58

Sperren Sie den Gefahrenbereich nach Möglichkeit ab oder treffen Sie sonstige Maßnahmen, die eine Gefährdung Dritter verhindern.

Benachrichtigen Sie den zuständigen Betreiber.

Warten Sie auf den Beauftragten des Betreibers, der dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird.

Lassen Sie sich die Freischaltung bestätigen. Erst nach Freigabe und Einweisung durch den Beauftragten des Betreibers dürfen Sie mit dem Einsatz beginnen.

Befinden sich nicht ansprechbare Personen im Fahrzeug, darf mit Erste-Hilfe-Maßnahmen erst begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass durch Umsetzen der 5 Sicherheitsregeln durch den Betreiber der spannungsfreie Zustand hergestellt ist (Anlage ist freigeschaltet, Freischaltung).

Auch wenn die Fahrzeuginsassen das Fahrzeug verlassen haben, muss man davon ausgehen, dass eine elektrische Gefährdung besteht.

Hier treffen die vorgenannten Verhaltensweisen ebenfalls zu.

Schutzabstände: gestörte Niederspannungsanlagen

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Folie 59

Beschädigte elektrische Anlagen, z.B. Straßenbeleuchtung oder Ampeln, müssen abgesperrt werden, damit unter Spannung stehende Anlagenteile für Passanten nicht zugänglich sind.

Die gleiche Gefährdung geht auch von Fahrzeugen aus, die mit unter Spannung stehenden Anlagenteilen in Berührung stehen (siehe Folie 59 "Bus auf Laternenmast").

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Folie 60

Bei Dachstuhlbränden ist besondere Aufmerksamkeit geboten, weil vorhandene Dachständer weiterhin unter Spannung stehen können.

Daher ist bis zur Freigabe durch den Betreiber ein Schutzabstand von mindestens 1 m einzuhalten.

Hochspannung

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Folie 61

Bei Hochspannungsanlagen muss mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden.

Hier reicht schon die Annäherung an eine Hochspannungsleitung aus, um einen Überschlag auszulösen.

Dieser kann unter Umständen einer Berührung gleichgesetzt werden.

Der Schutz vor Durchströmung wird in diesem Fall durch das Isolationsmedium Luft, d.h. Abstand, erreicht.

Hochspannung - Schutzabstand

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Folie 62

Von ungeschützten (blanken) elektrischen Anlagen geht bei Annäherung eine große Gefahr aus. Durch das Einhalten von Schutzabständen kann dieser Gefahr begegnet werden.

Bei der Annäherung an ungeschützte, unter Spannung stehende Anlagen sind Schutzabstände einzuhalten

Beispiele für Annäherungen an Freileitungen:

  • Entnahme von Material vom Fahrzeugdach

  • in Stellung bringen von Leitern/Drehleitern

  • Ausfahren von Licht- und Hubmasten

Nach der Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A3) und dem elektrotechnischen Regelwerk (VDE 0105-100) sind für nicht elektrotechnische Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Betriebsmittel folgende Schutzabstände festgelegt:

über1 kVbis110 kV3 m
über110 kVbis220 kV4 m
über220 kV5 m

Zu den nicht elektrotechnischen Arbeiten gehören auch Einsätze von Hilfs- und Rettungskräften.

Damit diese Schutzabstände angewandt werden dürfen, muss die Betriebsspannung der elektrischen Anlage eindeutig bekannt sein. Die Höhe der Spannung ist ausschließlich dem Beauftragten des Betreibers bekannt.

Bei Verwendung von Großgeräten wie z.B. Baggern, Kränen, Hubarbeitsbühnen, Kipper-Lastwagen, Betonpumpen-Fahrzeugen, Leitern, Bauaufzügen und Baugerüsten sind die Schutzabstände zu Spannung führenden Leitungen zu beachten und einzuhalten.

Ohne Angabe der Spannungshöhe darf ein Schutzabstand von 5 m nicht unterschritten werden.

Achtung!

Bei der Unterschreitung des Schutzabstandes besteht akute Lebensgefahr!

  • Abhängig von Temperatur und Belastung ändert sich der Durchhang der Leiterseile.

  • Bei Wind ist zu berücksichtigen, dass die Seile seitlich ausschwingen.

Hilfsmaßnahmen im Bereich elektrischer Anlagen

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Folie 63

Das Fahrzeug hat mit aufgestellter Kippmulde beim Abladen die Freileitung berührt, es bildet sich um das Fahrzeug ein Spannungstrichter.

Innerhalb dieses Spannungstrichters besteht die Gefahr einer Schrittspannung, die mit den Füßen (Beinen) oder über Hand/Fuß überbrückt wird und zu einer gefährlichen Körperdurchströmung führen kann.

  1. Eigenschutz hat immer Vorrang!

    Aus diesem Grund ist ein Abstand von mindestens 20 m um das Fahrzeug einzuhalten.

Sind Personen im Unfallfahrzeug, sprechen Sie diese an. Halten Sie dabei den Schutzabstand ein.

Das Unfallfahrzeug darf nicht verlassen werden, solange nicht freigeschaltet ist.

Sperren Sie den Gefahrenbereich (Schutzabstand mindestens 20 m) nach Möglichkeit ab oder treffen Sie sonstige Maßnahmen, die eine Gefährdung Dritter verhindern.

Benachrichtigen Sie den zuständigen Betreiber.

Warten Sie auf den Beauftragten des Betreibers, der dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird.

Lassen Sie sich die Freischaltung bestätigen.

Erst nach Freigabe und Einweisung durch den Beauftragten des Betreibers dürfen Sie mit dem Einsatz beginnen.

Fahrzeug in Freileitungen (gestörte Hochspannungsanlage)

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Folie 64

Erste-Hilfe-Maßnahmen dürfen nicht innerhalb des Spannungstrichters (Schutzabstand mindestens 20 m) erfolgen.

Mit Erste-Hilfe-Maßnahmen darf erst dann begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass freigeschaltet wurde. Dies gilt auch wenn sich nicht ansprechbare Personen im Fahrzeug befinden.

Auch wenn die Fahrzeuginsassen das Fahrzeug schon verlassen haben, muss weiterhin davon ausgegangen werden, Fortsetzung siehe folgende Seiten dass eine elektrische Gefährdung besteht.

Hier treffen die vorgenannten Verhaltensweisen ebenfalls zu.

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Folie 65

Sollte es die Situation erfordern, dass das Führerhaus auf Grund eines Brandes verlassen werden muss, geben Sie entsprechende Verhaltensanweisungen:

  • Beim Verlassen keinen Kontakt zwischen Führerhaus und Boden herstellen: Springen, ohne hinzufallen.

  • Befindet sich eine Person innerhalb des Spannungstrichters, sollte sie mit dicht geschlossenen Beinen stehen bleiben und nichts (Gegenstände, Personen) berühren.

  • Im Notfall kann dieser Bereich nur unter besonderer Vorsicht mit geschlossenen Füßen hüpfend (ähnlich Sackhüpfen) oder mit möglichst kleinen Schritten (Fuß vor Fuß setzen) verlassen werden.

Sollte es bei einer Person zu einer Körperdurchströmung gekommen sein, ist diese durch den Rettungsdienst zu einer medizinischen Untersuchung ins Krankenhaus zu bringen.

Nach jedem Stromunfall ist ein EKG erforderlich.

Lassen Sie niemals den Verunfallten durch eigenes Personal (Feuerwehrkräfte) zum Krankenhaus bringen. Auf dem Weg dorthin könnte es zu medizinischen Komplikationen kommen.

Personenrettung vom Mast

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Folie 66

Personen, die unbefugt einen Mast besteigen (z.B. Mutprobe, Selbstmord), sind oft nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft den Mast hinabzusteigen.

Bei der Rettung von Personen vom Mast durch Einsatzkräfte sind folgende Abläufe einzuhalten:

  • Keine Rettungsversuche vor Freigabe durch den Betreiber unternehmen, denn schon bei Annäherung (siehe auch Folie 14, Modul 1) an Spannung führende Leitungen besteht Lebensgefahr!

  • Den zuständigen Betreiber verständigen

  • Auf den Beauftragten des Betreibers warten, der die erforderlichen Maßnahmen einleitet (z.B. Freischaltung, Festlegung des Gefahrenbereiches)

  • Das Freischalten elektrischer Hochspannungsleitungen kann betriebsbedingt nicht immer unmittelbar erfolgen.

  1. Eigenschutz hat immer Vorrang!

Gegenstände in Freileitungen

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Folie 67

Herabgefallene Äste und Bäume oder z.B. Spargelabdeckfolie, die mit der Freileitung in Verbindung stehen, dürfen nicht berührt werden.

Es ist davon auszugehen, dass sich ein Spannungstrichter ausbildet.

  1. Vorsicht Schrittspannung!

    Mindestens 20 m Schutzabstand!

Der Gefahrenbereich ist abzusperren und der Betreiber zu benachrichtigen.

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Folie 68

Gegenstände in Freileitung dürfen nicht vor der Freigabe durch den Betreiber entfernt werden!

Benachrichtigen Sie den zuständigen Betreiber.

Warten Sie auf den Beauftragten des Betreibers, der dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird.

Lassen Sie sich die Freischaltung bestätigen. Erst nach Freigabe und Einweisung durch den Beauftragten des Betreibers dürfen Sie mit dem Einsatz beginnen.

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Folie 69

Auch in diesem Fall ist die Absprache mit dem Betreiber unbedingt erforderlich!

Eigenmächtig durchgeführte Maßnahmen können Lebensgefahr bedeuten!

Freileitungsseil am Boden

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Folie 70

Das Betreten der Umgebung im Bereich herabgefallener, unter Spannung stehender Freileitungsseile ist lebensgefährlich.

Dies gilt auch für Metallteile in diesen Bereichen; sie können unter Spannung stehen.

Es bildet sich ein Spannungstrichter aus (Schrittspannung).

Maßnahmen:

  • Unfall- oder Schadensstelle im Umkreis von mindestens 20 m absichern

  • Energieversorgungsunternehmen informieren

  • Die Freileitung ist erst nach Freigabe und Einweisung durch den Beauftragten des Betreibers als spannungsfrei zu betrachten.

Bei Unterschreitung des Schutzabstandes von mindestens 20 m besteht akute Lebensgefahr!

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Folie 71

Ein Spannungstrichter ist der Bereich des Erdbodens der in der Nähe einer Stromeintrittsstelle auftritt.

In unmittelbarer Nähe der Stromeintrittsstelle befindet sich die größte Stromdichte.

Hier ist auch die größte Schrittspannung zu erwarten.

Mit dem Annähern an die Schadenstelle (Stromeintrittsstelle) nimmt die Höhe der Schrittspannung zu.

Aus diesem Grund ist von derartigen Gefahrenstellen ein Schutzabstand von mindestens 20 m einzuhalten.

Berührt die betreffende Leitung Metallteile (z.B. Zaun, Geländer), muss von diesen Teilen ebenfalls der gleiche Schutzabstand eingehalten werden.

Kabelbeschädigung durch Baggerschaufel

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Folie 72

Befindet sich eine Person im Führerhaus, sprechen Sie diese an.

Das Fahrzeug darf nicht verlassen und nicht von außen berührt werden, solange nicht freigeschaltet ist.

Sperren Sie den Gefahrenbereich nach Möglichkeit ab oder treffen Sie sonstige Maßnahmen, die eine Gefährdung Dritter verhindern.

Benachrichtigen Sie den zuständigen Betreiber.

Warten Sie auf den Beauftragten des Betreibers, der dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird.

Lassen Sie sich die Freischaltung bestätigen.

Erst nach Freigabe und Einweisung durch den Beauftragten des Betreibers dürfen Sie mit dem Einsatz beginnen.

Sollte es die Situation erfordern, dass das Führerhaus auf Grund eines Brandes verlassen werden muss, geben Sie entsprechende Verhaltensanweisungen:

  • Beim Verlassen keinen Kontakt zwischen Führerhaus und Boden herstellen. Springen, ohne hinzufallen

  • Befindet sich eine Person innerhalb des Spannungstrichters, sollte sie mit dicht geschlossenen Beinen stehen bleiben und nichts berühren.

  • Im Notfall kann dieser Bereich nur unter besonderer Vorsicht mit geschlossenen Füßen hüpfend (ähnlich Sackhüpfen) oder mit möglichst kleinen Schritten (Fuß vor Fuß setzen) verlassen werden.

Schutzabstand 20 m

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte

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Folie 73

Unter einer abgeschlossenen Betriebsstätte wird ein Raum oder Ort verstanden, der ausschließlich zum Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird, da von den dort vorhandenen, nicht isolierten elektrischen Komponenten Gefährdungen ausgehen können.

Hierzu gehören:

  • Schalt- und Verteilungsanlagen

  • Umspannanlagen

  • Trafostationen, Maststationen

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Folie 74

"Störungsfreie Anlage" bezeichnet den Zustand einer Anlage, die bestimmungsgemäß und fehlerfrei arbeitet.

Wenn Anlagen sich auf Grund von Schäden in unvorhergesehenem Zustand befinden, ist damit zu rechnen, dass hiervon elektrische Gefährdungen ausgehen.

Diese wird dann als "gestörte Anlage" bezeichnet.

Brand, Verqualmung in einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte

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Folie 75

Werden Einsätze in/an abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten erforderlich, dürfen diese durch die Einsatzkräfte nicht selbstständig geöffnet oder betreten werden. In diesen Fällen muss immer der Betreiber dieser Anlage verständigt werden.

Das Eintreffen des Beauftragten des Betreibers muss abgewartet werden.

Bis dahin beschränkt sich die Tätigkeit darauf, zu verhindern, dass der Brand sich auf Objekte außerhalb der abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte ausbreitet.

Der Betreiber trifft die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und gibt Anweisungen zum Verhalten in der Anlage.

Einsatzleiter und Beauftragter des Betreibers stimmen die Vorgehensweise ab.

Ein Einsatz ist erst nach Einweisung und Erlaubnis an den Einsatzleiter durch den Beauftragten des Betreibers zulässig.

Nicht vom Brand betroffene elektrische Einrichtungen sollten nach Möglichkeit vor Löschmitteln und Brandeinwirkungen geschützt werden.

Weitere Beispiele für Einsatzorte im Bereich elektrischer Anlagen sind auf den folgenden Folien zu sehen.

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Folie 76

In Anlagen, die durch Brand oder Lichtbogeneinwirkung beschädigt wurden, sollte zusätzlich zur elektrischen Gefährdung mit berstenden Anlagenteilen (z.B. Isolatoren) und/oder Gefahrstoffen gerechnet werden.

Giftige Zersetzungsprodukte entstehen vor allem durch Gießharz, SF6 und PVC-Kabelmäntel.

Seit dem Jahr 2000 ist der Betrieb von Anlagen mit mehr als einem Liter PCB-haltigem Isolieröl verboten!

PCB-haltige Anlagen müssen gekennzeichnet sein.

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Maßnahmen gegen Gefährdung durch elektrischen Strom in einer abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätte

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Folie 77

Beispiele für Einsatzorte mit den eben beschriebenen Gefährdungen und den anzuwendenden Maßnahmen.

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Folie 78

Beispiele für Einsatzorte mit den eben beschriebenen Gefährdungen und den anzuwendenden Maßnahmen.

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Folie 79

Verhalten am Einsatzort am Beispiel einer Trafostation:

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten dürfen nicht durch die Einsatzkräfte selbstständig geöffnet werden.

Es muss immer der Betreiber der Anlage verständigt werden.

Das Eintreffen des Beauftragten des Betreibers muss unbedingt abgewartet werden.

Bis dahin beschränkt sich die Tätigkeit auf die Verhinderung der Brandausbreitung auf Objekte in der Nähe der Trafostation.

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Folie 80

Ist die Umhüllung einer Trafostation beschädigt, muss ein Schutzabstand von 5 m zu allen Anlagenteilen eingehalten werden.

(Vorsicht gefährliche Spannung)

Anders als bei einer herabhängenden Freileitung verhindert hier die vorhandene Erdungsanlage eine gefährliche Schrittspannung. Der Schutzabstand von 20 m kann in diesem Fall auf einen Abstand von 5 m vermindert werden.

Die Einsatzkräfte können durch den Einsatz von Wachposten oder mithilfe von Absperrmaterial die erforderlichen Schutzabstände her- und sicherstellen.

Weitergehende Maßnahmen:

Nach dieser Erstmaßnahme muss umgehend der jeweils zuständige Netzbetreiber informiert werden. Dieser wird weitergehende, auf den jeweiligen Sachverhalt abgestimmte Maßnahmen veranlassen.

Beispiele Einsatzorte

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Folie 81

In Anlagen, die durch Brand oder Lichtbogeneinwirkung beschädigt wurden, ist zusätzlich zur elektrischen Gefährdung mit berstenden Anlagenteilen (z.B. Isolatoren) und/oder Gefahrstoffen zu rechnen.

Hier ist auf die Möglichkeit, dass giftige Zersetzungsprodukte durch Gießharz, SF6 und PVC-Kabelmäntel entstanden sein können, zu achten.

Einsatzbeispiele:

Linkes Bild:

Brand an einem Transformator, ausgelöst durch einen Marder. Die Löscharbeiten dauerten zwei Tage auf Grund des ölgetränkten Papiers zwischen den Transformatorwicklungen.

Rechtes Bild:

Brand wurde durch einen Lichtbogen beim Schaltvorgang ausgelöst. Der Trennvorgang/die Schaltung war vermutlich zu langsam durchgeführt worden.

Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte - Ablaufschema

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Folie 82

Im gezeigten Ablaufschema werden zwei verschiedene Einsatzszenarien bei Bränden in elektrischen Anlagen dargestellt.

Dabei wird zwischen dem Brand innerhalb einer elektrischen Anlage und der Brandausbreitung auf Objekte außerhalb der elektrischen Anlage unterschieden.

Brände in besonderen elektrischen Anlagen

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Folie 83

Mit Windenergieanlagen (WEA) und Photovoltaikanlagen (PV) wird elektrische Energie gewonnen und ins öffentliche oder private Stromversorgungsnetz eingespeist.

Die Besonderheit dieser Anlagen besteht darin, dass die Stromerzeugung nicht ohne Weiteres abgeschaltet werden kann.

Auch nach dem Abtrennen der Anlagen vom Netz der Energieversorger erzeugen diese Anlagen weiterhin elektrische Energie.

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Folie 84

Solarmodule sind oft auf Dächern von Gebäuden montiert.

Eine PV ist fast immer an das Niederspannungsnetz angeschlossen.

Bei einem Brand sind diese Anlagen mit Unterstützung von anlagekundigem Fachpersonal zu erkunden.

Es ist zu beachten, dass auch nach Trennung der PV vom Niederspannungsnetz eine lebensgefährliche Gleichspannung vorhanden sein kann.

Diese Gleichspannung kann nicht abgeschaltet werden, weil die "Quelle", z.B. das Tageslicht, nicht ausgeschaltet werden kann.

Durch Einschäumen der PV-Module kann die Gleichspannungserzeugung nicht sicher reduziert werden.

Bei der Verwendung von Löschmitteln ist der Abstand zu unter Spannung stehenden Teilen zu beachten (Schutzabstände wie bei Niederspannung 1 m).

Beim Brand einer PV ist mit umherfliegenden Teilen zu rechnen (PV-Module; Gewicht 12 - 16 kg und mehr).

Die Einsatzstelle ist daher entsprechend abzusichern.

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Folie 85

Photovoltaikanlagen (PV) wandeln mittels Solarmodulen Sonnenenergie in elektrische Energie um.

Eine PV besteht aus mehreren Komponenten:

  • Module

  • Gleichstromverbindungsleitung

  • Wechselrichter (= Anschluss an das Wechselspannungsnetz)

Ein Solargenerator besteht aus mehreren Modulen.

Der Solargenerator empfängt und wandelt die Lichtenergie der Sonne in elektrische Energie in Form von Gleichstrom um.

Dadurch können gefährlich hohe Spannungen auftreten (bis zu 1 000 Volt DC).

Die elektrische Energie wird über Kabel dem restlichen System zugeführt.

Sie kann dort entweder gespeichert (Inselanlage) oder aber in das elektrische Energieversorgungsnetz eingespeist werden.

Bei Schäden an DC-Leitungen besteht die Gefahr, dass ein Lichtbogen entsteht. Dieser kann, je nach Lage, nicht gelöscht werden.

Maßnahmen hierbei können sein:

  • Einsatzstelle absichern (Brandausbreitung verhindern)

  • Fachkräfte für PV hinzuziehen

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Folie 86

Dieses Hinweisschild wurde vom Arbeitskreis 221.1.4 der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, der sich mit der Thematik Photovoltaikanlagen befasst, zur Kennzeichnung von PV-Anlagen beschlossen und gilt für neu errichtete Anlagen.

Aber: Altanlagen müssen nicht nachgerüstet werden!

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Folie 87

Bei einem Brand an einer Windenergieanlage (WEA) ist der Betreiber zu informieren.

Warten Sie, bis der Beauftragte des Betreibers eintrifft. Freischaltungen erfolgen ausschließlich durch das Fachpersonal des Betreibers.

Die Sicherung der Einsatzstelle hat absoluten Vorrang. Unter Berücksichtigung der Bauhöhe, Windrichtung und Windstärke ist großräumig abzusperren.

Brände in WEA entstehen hauptsächlich durch Funkenflug auf Grund mangelhaft hergestellter elektrischer Verbindungen oder weil hydraulische Leitungen gebrochen waren und sich das Hydrauliköl anschließend selbst entzündete. Da die Brandstelle auf Grund der Höhe nicht erreicht werden kann, beschränkt sich die Brandbekämpfung in der Regel auf den unteren Turmbereich.

WEA kontrolliert abbrennen lassen!

Zunehmend wird bei Neuanlagen eine ortsfeste Löschanlage eingebaut.

Windenergieanlagen stehen üblicherweise abseits der öffentlichen Verkehrswege. Zufahrtswege sollten daher bekannt sein.

Auszug aus BGI 657, 8.1.7

WEA müssen eindeutig identifizierbar sein. Hierfür sind z.B. folgende Hilfsmittel einsetzbar: Hinweisschilder, Anlagenkennzeichnung.

Um die WEA schnell und eindeutig auffinden zu können, sind die Anfahrtswege zu Windenergieanlagen festzulegen und den örtlich zuständigen Rettungseinsatzkräften bekannt zu machen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. rückgebaute Anfahrtswege, verschlossene Schranken, andere Besonderheiten, empfiehlt es sich, die Anfahrtswege mit den Rettungseinsatzkräften abzustimmen.

Um die Auffindbarkeit zu gewährleisten, können z.B. folgende Hilfsmittel eingesetzt werden:

  • Windenergieanlagen - Notfallinformationssystem (WEA-NIS),

  • GEO-Informationssysteme,

  • Lagepläne

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Folie 88

Batterieanlagen dienen zur Spannungsversorgung bei Ausfall der elektrischen Energieversorgung. Batterieanlagen setzen sich aus parallel und in Reihe geschalteten Einzelbatterien zusammen.

Batterieanlagen sind in offener oder geschlossener Bauweise installiert und in separaten Räumen oder Schränken untergebracht. In der Regel sind die Standorte den Feuerwehreinsatzplänen zu entnehmen.

Gefahren ergeben sich aus der Tatsache, dass die Batterieanlagen nicht freigeschaltet werden können und bei Kurzschlüssen hohe Ströme und daraus Lichtbogen mit großen Energien entstehen.

Die üblichen Spannungsebenen sind 60 V, 110 V und 220 V.

Restgefährdung bei Bränden in besonderen elektrischen Anlagen

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Folie 89

Diese Tabelle zeigt einen Auszug aus der DIN VDE 0132:2008-08.

An diesen Anlagen besteht die Gefahr, dass nach dem Abtrennen vom öffentlichen Versorgungsnetz Teile der Anlagen weiterhin unter Spannung stehen!

Verwendung von Löschmitteln

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Folie 90

Bei der Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen soll der Brand möglichst schnell und sicher gelöscht werden.

Die Wahl des Löschmittels richtet sich nach dessen Eignung in elektrischen Anlagen.

Nicht alle Löschmittel sind für die Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen geeignet.

Neben der elektrischen Leitfähigkeit spielen auch noch weitere Eigenschaften der Löschmittel eine Rolle.

In Abhängigkeit von der Spannungshöhe können verschiedene Löschmittel nicht verwendet werden.

Beim Einsatz sämtlicher Löschmittel müssen Schutzabstände eingehalten werden.

Die Schutzabstände sollen dafür sorgen, dass kein Strom über den Löschmittelstrahl und den Feuerwehrangehörigen fließt.

Die Betreiber der elektrischen Anlagen haben ein starkes Interesse daran, den Brandschaden möglichst gering zu halten und Folgeschäden an den elektrischen Anlagen durch ungeeignete Löschmittel zu vermeiden.

Verwendung von Löschmitteln im Bereich elektrischer Anlagen

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Folie 91

Innerhalb elektrischer Anlagen ist der Einsatz des Löschmittels mit dem Beauftragten des Betreibers abzustimmen.

  • Löschmittel Schaum

    Schaum ist für den Einsatz in Spannung führenden elektrischer Anlagen nicht geeignet. Schaum, Wasser mit beigemischtem Netzmittel und Druckluftschaum CAFS dürfen grundsätzlich nur in spannungsfreien Anlagen eingesetzt werden. Gegebenenfalls sind auch benachbarte Anlagen spannungsfrei zu schalten.

  • Löschmittel Wasser

    Wasser ist für den Einsatz in abgeschlossenen elektrischen Innenraumanlagen nicht geeignet. Nur bei Einhaltung der notwendigen Abstände und geeigneter Strahlrohre in Freiluftanlagen geeignet

  • Löschmittel Pulver

    ABC-Pulver darf nur entsprechend der Verwendungshinweise auf den Löschgeräten eingesetzt werden. Im Niederspannungsbereich unter Einhaltung von Schutzabständen ist ABC-Pulver zulässig. Pulver kann unter Einfluss von Wärme, Nässe und Luftfeuchte leitfähige Beläge bilden. Insbesondere bei höherer Spannung können dadurch kurzschlussartige Ströme entstehen. Der Einsatz von Pulver führt zu erheblichen Folgeschäden in elektrischen Anlagen.

  • Löschmittel Kohlendioxid (CO2)

    Kohlendioxid ist elektrisch nicht leitend und kann im Bereich von Spannung führenden Anlagen daher unbedenklich eingesetzt werden!

    Das Löschmittel sollte bevorzugt eingesetzt werden. Allerdings können in engen, schlecht belüfteten Räumen gefährlich hohe CO2-Konzentrationen entstehen (Erstickungsgefahr).

Siehe auch DIN VDE 0132:2008-08, Tabellen 5/6/7/8 (diese Tabellen finden Sie auf der DVD)

Die Tabellen sind nur für die private/persönliche Nutzung vorgesehen.

Auszüge aus DIN VDE 0132 (Ausgabe 2008) sind wiedergegeben mit Genehmigung Nr. 362.008 des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarckstr. 33, 10625 Berlin, www.vde-verlag.de <http://www.vde-verlag.de/> und der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind.

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Folie 92

Die Schutzabstände zu elektrischen Anlagen richten sich nach der Art der verwendeten Strahlrohre, der geförderten Wassermenge und dem Wasserdruck am Strahlrohr.

Der Schutzabstand soll dafür sorgen, dass keine elektrische Spannung überbrückt wird. Je größer der Abstand vom brennenden Objekt, desto weniger ist der Löschmittelstrahl ein durchgehender Strahl, sondern ein Bündel fliegender Tropfen. Die Luft zwischen den Löschmitteltropfen bildet die notwendige Isolation und verhindert den Stromfluss in Richtung Einsatzkraft.

Bei Wasser mit Bestandteilen, welche die Leitfähigkeit erhöhen, wie Seewasser und dergleichen, ergeben sich keine Veränderungen der Mindestabstände. Durch die Wasserbestandteile können sich leitfähige Beläge auf Isolatoren oder in anderen Bereichen bilden.

Auf dieser Folie sind Abstände aus der DIN VDE 0132 Tabelle 5 angegeben, die sich auf genormte C-Mehrzweckstrahlrohre mit aufgesetztem Mundstück bei einem Förderdruck von 5 bar beziehen. Für höhere Drücke oder höhere Fördermengen, insbesondere beim Einsatz von B-Strahlrohren oder Wasserwerfern, sind andere Abstände zu ermitteln, die in der Regel höher sind.

Für Hohlstrahlrohre gelten diese Werte nicht. Die Schutzabstände für den Einsatz von Hohlstrahlrohren im Bereich elektrischer Anlagen sind beim Hersteller/Lieferanten der Strahlrohre zu erfragen.

Das Strahlrohr muss die Zulassung für die Verwendung in elektrischen Anlagen haben.

Die Einsatzkräfte müssen bei der Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen neben den richtigen Mindestabständen auch auf den Weg des zurückfließenden Löschmittels achten, um dort keine neuen Gefährdungen aufkommen zu lassen.

Zusammenfassung Module 1 bis 3

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Folie 93

Auf den folgenden Seiten sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

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(siehe Folie)

Bei Einsätzen in der Nähe elektrischer Anlagen sind Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass Rettungskräfte (Feuerwehr, Rettungsdienste) durch elektrischen Strom gefährdet werden.

  • Einhaltung der Schutzabstände zu elektrischen Anlagen (beim Einsatz von Löschmitteln und bei Bewegungen z.B. mit Leitern, technischem Gerät)

  • Bei Hochspannung reicht bereits eine Annäherung an die Spannung führenden Teile, um einen Überschlag auszulösen und sich dadurch in Lebensgefahr zu bringen.

  • Anweisungen des Beauftragten des Betreibers einhalten

  • Erst wenn die Anlage vom Betreiber freigeschaltet wurde und dies vor Ort sichergestellt wird, können Dritte die Anlage unter Aufsicht eines Beauftragten des Betreibers betreten.

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(siehe Folie)

  • Besondere Gefahren ergeben sich auch durch herabgefallene Leitungen (auch außerhalb elektrischer Anlagen), insbesondere die Gefahr durch Spannung, Schrittspannung und Spannungsverschleppung.

  • Nach einem Brand sind unter Spannung stehende elektrische Anlagenteile gegen Berührung bzw. Annäherung zu sichern.

  • Die Freigabe oder Wiederinbetriebnahme einer elektrischen Anlage darf nur durch den Beauftragten des Betreibers erfolgen.

  • Bei einem Elektrounfall den Verunglückten von der Spannung trennen (Freischalten lassen) und Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.

    Verunfallte nach Elektrounfall immer zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus bringen lassen.

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Wir hoffen, Ihnen nun alle notwendigen Informationen über die Gefahren des elektrischen Stromes an der Einsatzstelle in einer verständlichen Form vermittelt zu haben, um einen informativen und interessanten Unterrichtsabend gestalten zu können.

Das Ziel soll sein, dass sich möglichst wenige Unfälle bei den oftmals sehr komplexen Einsätzen ereignen und alle Einsatzkräfte gesund vom Einsatz zurückkommen.

Viel Erfolg!

Das nachfolgende Modul 4 behandelt die Gefahren an der Einsatzstelle, die durch überflutete elektrische Anlagen bestehen.

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