DGUV Information 203-051 - Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich Unterweisungshilfen

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Abschnitt 15 - Sichere Hebezeugarbeiten

Hebezeuge helfen, schwere Lasten leichter zu bewegen. Die Leichtigkeit, mit der Lasten angehoben werden können, täuscht über mögliche Gefährdungen hinweg. Beschäftigte müssen wissen, was beim Umgang mit Hebezeugen und Anschlagmitteln zu beachten ist. Diese Arbeitshilfe erläutert dafür erforderliche Organisations- und Verhaltensmaßnahmen.

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Bild 15.1

bgi-8653_abb01.jpgAus Unfallanzeigen:

  • Beim Hochziehen der Last hängte sich das Seil mit der Last aus. Der Kollege wurde von herunterfallenden Teilen am Kopf getroffen.

  • Mit der Hand an hervorstehenden Drähten des Stahlseiles hängen geblieben.

  • Die Hand beim Hochziehen zwischen Kette und Last eingeklemmt.

  • Mit dem Kopf gegen die pendelnde Last gestoßen.

  • Die Maschine kippte beim Absetzen auf einer abschüssigen Fläche um und traf den Fuß.

bgi-8653_abb02.jpgGefährdungen:

Gefährdungen bei Hebezeugarbeiten entstehen insbesondere:

  • wenn Hebezeuge unsachgemäß betrieben werden, z.B.:

    • entgegen den Betriebsanleitungen,

    • durch unzureichend unterwiesene oder nicht beauftragte Personen,

  • wenn Hebezeuge überlastet werden oder nicht ausreichend tragfähig sind,

  • wenn Lasten unsachgemäß angeschlagen werden, z.B.:

    • sich das Anschlagmittel aus dem Lasthaken aushängen oder lösen kann,

    • Lasten während des Transportes verrutschen oder herabfallen können,

  • wenn schadhafte Seile, Ketten oder Hebebänder als Anschlagmittel verwendet werden,

  • wenn sich Personen im Gefahrenbereich angehobener Lasten aufhalten,

  • wenn an Hebezeugen erforderliche Prüfungen auf sichere Funktion nicht regelmäßig durchgeführt werden,

  • wenn erforderliche persönliche Schutzausrüstungen nicht getragen werden.

Die Last:

Gewicht und Schwerpunkt

  • Zur sicheren Lastbewegung müssen Gewicht und Schwerpunkt einer Last bekannt sein.

  • Wie schwer eine Last ist, lässt sich durch Wissen, Wiegen, Rechnen oder Schätzen beurteilen.

  • Vorteilhaft sind bereits mit dem Gewicht gekennzeichnete Lasten.

  • Gewichtsangaben können z.B. auch Transportpapieren entnommen werden.

  • Bei ungleichmäßiger Form einer Last ist die Schwerpunktlage oft unklar. Ist der Schwerpunkt richtig ermittelt, lässt sich der Lasthaken in die richtige Position bringen.

bgi-8653_abb03.jpgSchutzziel:

Hebezeugarbeiten so durchzuführen, dass Beschäftigte und Güter nicht gefährdet werden.

bgi-8653_abb04.jpgWeitere Informationen:

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Bild 15.2

bgi-8653_abb05.jpgOrganisatorische Maßnahmen

Hebezeuge:

  • Mit der Aufstellung und dem selbstständigen Betrieb eines Hebezeuges, sowie mit dem Einsatz von Lastaufnahmeeinrichtungen beauftragte Personen müssen im sicheren Umgang unterwiesen sein.

  • Die vom Hersteller eines Hebezeuges mitgelieferte Betriebsanleitung muss vorhanden und zugänglich sein.

  • Die zulässige Tragfähigkeit eines Hebezeuges muss angegeben sein und darf nicht überschritten werden.

  • Bewegte Teile von Hebezeugen müssen zu festen Teilen der Umgebung zur Vermeidung von Quetsch- und Schergefahren einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm haben.

  • Kraftbetätigte Bewegungen müssen durch selbsttätig wirkende Notendhalteeinrichtungen begrenzt sein.

Lastaufnahmemittel:

  • Lastaufnahmemittel wie Traversen, Kübel, Greifer, Gabeln oder Palettengeschirre müssen so ausgewählt werden, dass die Last sicher aufgenommen, gehalten und wieder abgesetzt werden kann.

  • Die Tragfähigkeit muss angegeben sein.

Anschlagmittel:

  • Als Anschlagmittel zu verwendende Seile, Ketten oder Hebebänder haben unterschiedliche Verwendungsmerkmale.

    • Drahtseile sind z.B. preiswert in der Anschaffung, jedoch besonders empfindlich gegenüber scharfen Kanten.

    • Ketten zeichnen sich durch Robustheit und lange Lebensdauer aus.

    • Hebebänder besitzen z.B. bezogen auf das Eigengewicht hohe Tragfähigkeiten. Sie eignen sich besonders für den Transport von Lasten mit rutschiger oder empfindlicher Oberfläche.

    • Vor Verwendung eines Anschlagmittels deshalb die Einsatzfähigkeit bezüglich Sicherheit und Wirtschaftlichkeit überprüfen.

  • Über die Tragfähigkeit von Anschlagmitteln geben Tragfähigkeitstabellen in Abhängigkeit von Aufbau und Anschlagart Auskunft.

Prüfungen:

  • Erforderliche Prüfungen auf sichere Funktion sind den Prüffristen entsprechend durchzuführen und zu dokumentieren.

bgi-8653_abb05.jpgLasten sicher am Hebezeug anschlagen

  • Beim Anschlagen von Lasten zum Schutz des Kopfes, der Hände und Füße die dafür erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen tragen.

  • Vor dem Anschlagen Sichtprüfung der als Anschlagmittel vorgesehenen Seile, Ketten oder Hebebänder durchführen.

  • Lasthaken müssen mit einer Hakensicherung ausgerüstet sein, damit sich das Anschlagmittel nicht aushängen kann.

  • Bei Seilen, Ketten und Hebebändern darf ein Neigungswinkel von 60° nicht überschritten werden (Bild 15.3).

    Je größer dieser Winkel wird, desto größer werden die Kräfte im Strang. Bei einem Neigungswinkel von 60° und Verwendung von zwei Strängen ist die wirksame Zugkraft in jedem einzelnen Strang genau so groß wie das Lastgewicht. Beim Anschlagen mit mehreren Strängen dürfen nur zwei Stränge als tragend angenommen werden.

  • Lasten dürfen beim Transport nicht verrutschen oder herabfallen können.

    • Lasten deshalb grundsätzlich im Schnürgang (Bild 15.3) anschlagen.

    • Ausnahme: Im bodennahen Bereich dürfen Lasten auch im Hängegang (Bild 15.3) angeschlagen werden.

    • Anzuhebende Behälter oder Mulden nicht über den Rand hinaus beladen.

  • Vorgegebene Anschlagpunkte benutzen, z.B. Ösen an Maschinen.

  • Lasten so anschlagen, dass Schrägzug ausgeschlossen ist.

  • Vor dem Anheben und Absetzen der Last den Gefahrenbereich verlassen.

  • Lasten standsicher und auf geeigneter Unterlage absetzen, z.B. auf Unterleghölzern.

  • Anschlagmittel erst von der Last lösen, wenn diese fachgerecht abgesetzt oder eingebaut ist.

  • Lasten gegen Umfallen, Auseinanderfallen, Abgleiten und Abrollen sichern.

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Bild 15.3

bgi-8653_abb05.jpgSicherer Gebrauch von Seilen, Ketten, Hebebändern

Anschlagseile aus Stahldrähten:

  • Nur ausreichend tragfähige und einwandfreie Seile verwenden.

  • Kauschen, Seilösen und Aufhängeringe müssen auf Lasthaken frei beweglich sein.

  • Seile nicht verknoten oder durch Verdrehen verspannen.

  • Lange, schlanke Teile stets mit mindestens zwei Einzelschlingen anschlagen.

  • Seilendverbindungen nicht an Kanten der Last legen.

  • Bei scharfen Kanten immer Kantenschutz verwenden.

Anschlagketten:

  • Nur einwandfreie Anschlagketten mit Kettenanhänger verwenden.

  • Anschlagketten nicht über scharfe Kanten ziehen. Wenn erforderlich, Kantenschutz verwenden.

  • Verdrehte Ketten vor dem Anheben ausdrehen.

  • Bei mehrsträngigen Anschlagketten nicht benutzte Stränge hochhängen.

Hebebänder:

  • Nur einwandfreie Hebebänder mit lesbaren Etiketten verwenden.

  • Hebebänder dürfen nicht geknotet werden.

  • Hebebänder nicht über scharfe Kanten spannen und nicht über scharfe Kanten oder aufrauhend wirkende Oberflächen ziehen. Wenn erforderlich, Kantenschutz benutzen.

  • Hebebänder so um die Last legen, dass sie mit ganzer Breite tragen.

  • Auf Hebebänder keine Lasten absetzen, wenn sie dadurch beschädigt werden können.

  • Im Schnürgang dürfen nur Hebebänder mit verstärkten Endschlaufen verwendet werden.

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Bild 15.4