DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Hautschutzmittel

Ein Schutz der Haut wird in erster Linie durch das Tragen von Schutzhandschuhen, bei vielen Tätigkeiten jedoch auch durch die Anwendung von Hautschutzmitteln erreicht. Hautschutzmittel sollen Irritationen durch Arbeitsstoffe vermindern. Sie werden vor allem bei Feuchtarbeit und bei Kontakten mit schwach hautschädigenden Stoffen eingesetzt.

Bei der Auswahl von Hautschutzmitteln werden vorwiegend die Angaben des Herstellers zum Einsatzbereich des Hautschutzmittels zu Grunde gelegt. Die Schutzwirkung für diesen Einsatzbereich hat der Hersteller in einem Wirksamkeitsnachweis zu belegen. Wie unter Abschnitt 4.1.1 aufgeführt, sind dabei In-vivo-Methoden zu bevorzugen.

Die Anwendung eines Hautschutzmittels darf sich nicht negativ auf die Tätigkeit auswirken, z. B. durch Hinterlassen von Abdrücken oder Verminderung der Griffigkeit. Schließlich spielen auch subjektive Kriterien, z. B. das Einziehvermögen eine wichtige Rolle, um die konsequente Anwendung von Hautschutzmitteln zu gewährleisten.

Es wird empfohlen, die Beschäftigten bei der Auswahl des geeigneten Hautschutzmittels mit einzubeziehen.

4.1.1 Wirksamkeitsnachweise

Ein Hautschutzmittel kann nicht vor allen Gefährdungen schützen. Der Hersteller hat daher die Schutzwirkung eines Hautschutzmittels für den angegebenen Einsatzbereich in einem Wirksamkeitsnachweis nach einer dafür geeigneten Methode zu belegen.

Die Wirksamkeit bzw. das Leistungsvermögen von Hautschutzmitteln wird bisher von den Herstellern sehr unterschiedlich nachgewiesen. Dem Hersteller von Hautschutzmitteln stehen dazu verschiedene Methoden zur Verfügung. Der S1-AWMF-Leitlinie * "Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung" zufolge sollten Wirksamkeitsnachweise vorzugsweise durch in-vivo-Verfahren (z. B. wiederkehrende Irritation an menschlicher Haut) überprüft werden. Alle anderen Verfahren haben nur einen orientierenden Charakter, da sie physiologische Effekte unberücksichtigt lassen und daher die Aussagekraft zur Beurteilung der Wirksamkeit sehr begrenzt ist.

AWMF = Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften

4.1.2 Auslobung

Die verfügbaren Produktinformationen der Hersteller zur Schutzleistung und zu den Einsatzgebieten von Hautschutzmitteln sind meistens sehr allgemein gehalten. Oft erfolgt die Kategorisierung in Schutz vor:

  • wasserlöslichen (wassermischbaren) Stoffen

  • wasserunlöslichen (nicht-wassermischbaren, öligen) Stoffen

  • Verschmutzung (Erleichterung der Hautreinigung)

  • Hautquellung bei Tragen von Schutzhandschuhen

Diese Kategorisierung entspricht schon seit vielen Jahren nicht mehr dem Stand der Wissenschaft. Das klassische Einsatzgebiet für Hautschutzmittel sind die Feuchtarbeit sowie Tätigkeiten mit schwach hautreizenden Stoffen, wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen oder können.

Ein wissenschaftlich und medizinisch anerkanntes Modellirritans für "nicht-wassermischbare Stoffe", wie Öle und Fette, gibt es bisher nicht. Teilweise wird die Wirksamkeit eines Produktes gegenüber Toluol dargestellt, jedoch repräsentiert dieses Lösemittel wegen seiner abweichenden Eigenschaften nicht den Schutz vor Ölen und Fetten. Eine Schutzwirkung gegenüber nicht-wassermischbaren Stoffen konnte bislang nach wissenschaftlich anerkannten Maßstäben nicht nachgewiesen werden.

Für Tätigkeiten, die mit stark anhaftenden Verschmutzungen einhergehen, werden Hautschutzmittel angeboten, die die anschließende Hautreinigung erleichtern sollen. Hautschutzmittel sind in diesem Bereich jedoch nicht der optimale Schutz. Vielmehr ist dafür zu sorgen, dass durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie durch das Tragen geeigneter Handschuhe die Verschmutzung vermieden wird. Stark haftende Verschmutzungen sind oft sehr komplex zusammengesetzt und können hautresorptive Gefahrstoffe enthalten. Hautschutzmittel bieten dabei keinen Schutz. Im Gegenteil können sie das Eindringen derartiger Stoffe in den Organismus auch fördern. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist bei stark schmutzenden Tätigkeiten obligat.

4.1.3 Hautschutz unter Schutzhandschuhen

Der unter Chemikalienschutzhandschuhen auftretende Wärme- und Feuchtigkeitsstau (Schwitzen) kann zu einer Quellung der Haut führen. Spezielle Hautschutzmittel sollen diese Folge verringern.

Von der gleichzeitigen Anwendung von Hautschutzmitteln und Schutzhandschuhen wird nach dem aktuellen Kenntnisstand abgeraten, da sie die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen beeinträchtigen können. Zudem konnte bisher wissenschaftlich nicht belegt werden, dass sich die Anwendung von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen positiv auf den Hautzustand auswirkt.

Fettende Hautschutzmittel (Wasser-in-Öl-Emulsionen, Fettsalben) sollten nicht unter Schutzhandschuhen verwendet werden. Sie verstärken die Handschuhokklusion. Dadurch kann ein noch stärkerer Wärmestau entstehen, der die Ekzembildung eher fördert.

Auch Hautschutzmittel, die die Händereinigung erleichtern sollen, dürfen aufgrund ihres hohen Emulgatoranteils keinesfalls unter Handschuhen benutzt werden.