DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.3 - 5.3 Benutzung von Hautreinigungsmitteln

Unterschiedliche Verschmutzungen bedürfen unterschiedlicher Hautreinigungsmittel und Vorgehensweisen bei der Hautreinigung. Allgemein zu beachten ist:

Nicht verwendet werden sollten technische Lösungsmittel, z. B Verdünnungen und Hilfsmittel wie (Gemeinschafts-)"Wurzelbürste" oder "Bleichlauge".

Wenn das Wasser zu kalt ist, wird teilweise die Reinigungswirkung nicht erreicht und dann zu unnötig aggressiven Produkten gegriffen. Andererseits verstärkt zu warmes Wasser die Irritationswirkung von Reinigungsmitteln und begünstigt die Hautresorption von Gefahrstoffen. Besonders bei der Dosierung sind die Herstellerhinweise zu beachten. Die weitere Einwirkung des Reinigungsmittels wird durch ausreichendes Abspülen unterbunden.

Nach dem Reinigungsvorgang müssen die Hände sorgfältig, auch in den Fingerzwischenräumen getrocknet werden. Dazu sollten aus hygienischen Gründen keine "Gemeinschaftshandtücher", sondern möglichst weiche, saugfähige Papiertücher verwendet werden. Bewährt haben sich ferner Handtuchrollen, die gewaschen oder gereinigt werden können.

Bei Lufttrocknern wird in der Praxis beobachtet, dass die Fingerzwischenräume nicht hinreichend trocken werden, eventuell noch auf der Haut befindliche Tensidreste können aufkonzentrieren.

Erfolgt die Hautreinigung während der Arbeit, so sind nach dem Trocknen der Hände je nach Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzhandschuhe zu tragen oder ein geeignetes Hautschutzmittel zu verwenden, sofern nachfolgend mit einer erneuten Einwirkung von Arbeitsstoffen zu rechnen ist.

Bei hautbelastenden Tätigkeiten wird nach der Hautreinigung und dem Abtrocknen bei Arbeitsende die Anwendung eines Hautpflegemittels empfohlen.