DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.2 - 5.2 Benutzung von Hautschutzmitteln

Hautschutzmittel werden zur Primärprävention eingesetzt. Ihre Wirksamkeit auf vorgeschädigter Haut kann eingeschränkt sein.

Hautschutzmittel sollen vor der Tätigkeit sowie nach jeder Arbeitspause oder auch nach einem bestimmten Zeitraum während der Arbeit (z. B. einer halben Arbeitsschicht) aufgetragen werden. Vor dem erneuten Auftragen sollte die Haut gereinigt und getrocknet werden, um ein verstärktes Eindringen von auf der Haut verbliebenen Irritanzien zu verhindern.