DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Hautreinigungsmittel

Eine regelmäßige Reinigung ist notwendig, kann jedoch auch die Haut belasten. Die häufige und/oder intensive Hautreinigung kann zu einer bedeutenden Mehrbelastung für die Haut werden. An vielen Arbeitsplätzen, z. B. in medizinischen Einrichtungen oder im Lebensmittelbereich, gehört die Hautreinigung zu den führenden Hautbelastungen.

Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt wird in der Praxis bisher weniger an dem geforderten Grad der Verschmutzung gemessen, als vielmehr an der Reinigungszeit. In der Regel kommen zu aggressive Hautreinigungsmittel zum Einsatz, die zu einer höheren Irritation und damit zum häufigeren Auftreten von Hautproblemen führen.

In bestimmten Fällen können oder dürfen (z. B an Arbeitsplätzen mit Einzugsgefahr) keine Schutzhandschuhe getragen werden. Hier können spezielle Hautschutzmittel zur Erleichterung der Hautreinigung eingesetzt werden, sodass auf den Einsatz reibemittel- oder lösemittelhaltiger Reinigungsmittel verzichtet werden kann. Zu beachten ist dabei, dass derartige Hautschutzmittel nicht automatisch gegenüber den vorliegenden Einwirkungen am Arbeitsplatz schützen.

Das Reinigungsmittel ist entsprechend den durchgeführten Tätigkeiten und dem verbleibenden Verschmutzungsgrad auszuwählen.

Es sollten nur Produkte ausgewählt werden, die

  • möglichst keine häufigen Allergene enthalten,

  • möglichst keine Reibemittel, vor allem keine organischen Lösemittel enthalten,

  • den natürlichen pH- Wert der Haut nicht stören ("pH hautneutral", pH-Wert 5,5).

Hautreinigungsmittel, die organische Lösemittel enthalten, sollten nur in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Ist der Einsatz reibemittelhaltiger Reinigungsmittel erforderlich, sollte sichergestellt sein, dass diese möglichst selten, z. B. nur am Schichtende, angewendet werden. An Waschplätzen sollten immer auch zusätzlich reibemittelfreie Reinigungsmittel (Flüssigreiniger) zur Verfügung gestellt werden.