Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln
(DGUV Information 212-017)
Information
(bisher BGI/GUV-I 8620)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Juni 2019
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Einleitung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Allgemeine Grundsätze | 3.1 |
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung | 3.2 |
Hautkontakt mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Stoffen | 3.2.1 |
Feuchtarbeit | 3.2.2 |
Hautschädigung durch Arbeiten im feuchten Milieu | 3.2.2.1 |
Hautschädigung durch das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe | 3.2.2.2 |
Hautschädigung durch Hautreinigungsmittel, Desinfektionsmittel, auch Händedesinfektion | 3.2.2.3 |
Mechanische Gefährdung | 3.2.3 |
Thermische Gefährdung | 3.2.4 |
Gefährdung durch Allergene | 3.2.5 |
Gefährdung durch außerberufliche Faktoren | 3.2.6 |
Maßnahmen zur Prävention | 3.3 |
Substitution | 3.3.1 |
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen | 3.3.2 |
Persönliche Schutzmaßnahmen | 3.3.3 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 3.4 |
Auswahl von Hautmitteln | 4 |
Hautschutzmittel | 4.1 |
Wirksamkeitsnachweise | 4.1.1 |
Auslobung | 4.1.2 |
Hautschutz unter Schutzhandschuhen | 4.1.3 |
Hautreinigungsmittel | 4.2 |
Hautpflegemittel | 4.3 |
Unerwünschte Wirkungen von Hautmitteln | 4.4 |
Bereitstellung und Benutzung von Hautmitteln | 5 |
Allgemeines | 5.1 |
Bereitstellung von Hautreinigungsmitteln | 5.1.2 |
Benutzung von Hautschutzmitteln | 5.2 |
Benutzung von Hautreinigungsmitteln | 5.3 |
Benutzung von Hautpflegemitteln | 5.4 |
Unterweisung und Dokumentation | 5.5 |
Betriebsanweisung | 5.5.1 |
Hand- und Hautschutzplan | 5.5.2 |
Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen | 5.6 |
Vorgehensweise bei Hautveränderungen | 6 |
Allgemeines | 6.1 |
Individualprävention | 6.2 |
Deklarationspflichtige Duftstoffe | Anhang 1 |
Anhang 2 |
Einleitung
Bei den Berufskrankheiten nehmen beruflich bedingte Hauterkrankungen eine der Spitzenposition im Vergleich zu allen gemeldeten Berufskrankheiten ein. Sehr häufig liegen die Ursachen für diese Erkrankungen in einer unzureichenden Gefährdungsbeurteilung und unzureichenden Hautschutzmaßnahmen im Betrieb.
Diese DGUV Information soll helfen, die verschiedenen Gefährdungen der Haut zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen abzuleiten. Der Schwerpunkt dieser DGUV Information liegt auf der richtigen Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln, worunter Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel verstanden werden.
Die DGUV Information stellt den aktuellen Kenntnisstand des Sachgebietes Hautschutz im Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV - zur Prävention von Hauterkrankungen am Arbeitsplatz dar und richtet sich an Arbeitgeber, Beschäftigte und alle mit dem betrieblichen Hautschutz befassten Personen.
Diese Information wurde unter Berücksichtigung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen", Ausgabe: Juni 2008, zuletzt berichtigt GMBl 2011 S. 175 [Nr. 9] (30.03.2011) sowie der S1-Leitlinie "Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung" der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) erstellt. Sie wird entsprechend angepasst, sofern diese Schriften geändert werden.