DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

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Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln
(DGUV Information 212-017)

Information

(bisher BGI/GUV-I 8620)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Juni 2019

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Einleitung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Gefährdungsbeurteilung3
Allgemeine Grundsätze3.1
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung3.2
Hautkontakt mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Stoffen3.2.1
Feuchtarbeit3.2.2
Hautschädigung durch Arbeiten im feuchten Milieu3.2.2.1
Hautschädigung durch das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe3.2.2.2
Hautschädigung durch Hautreinigungsmittel, Desinfektionsmittel, auch Händedesinfektion3.2.2.3
Mechanische Gefährdung3.2.3
Thermische Gefährdung3.2.4
Gefährdung durch Allergene3.2.5
Gefährdung durch außerberufliche Faktoren3.2.6
Maßnahmen zur Prävention3.3
Substitution3.3.1
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen3.3.2
Persönliche Schutzmaßnahmen3.3.3
Arbeitsmedizinische Vorsorge3.4
Auswahl von Hautmitteln4
Hautschutzmittel4.1
Wirksamkeitsnachweise4.1.1
Auslobung4.1.2
Hautschutz unter Schutzhandschuhen4.1.3
Hautreinigungsmittel4.2
Hautpflegemittel4.3
Unerwünschte Wirkungen von Hautmitteln4.4
Bereitstellung und Benutzung von Hautmitteln5
Allgemeines5.1
Bereitstellung von Hautreinigungsmitteln5.1.2
Benutzung von Hautschutzmitteln5.2
Benutzung von Hautreinigungsmitteln5.3
Benutzung von Hautpflegemitteln5.4
Unterweisung und Dokumentation5.5
Betriebsanweisung5.5.1
Hand- und Hautschutzplan5.5.2
Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen5.6
Vorgehensweise bei Hautveränderungen6
Allgemeines6.1
Individualprävention6.2
Deklarationspflichtige DuftstoffeAnhang 1
Anhang 2

Einleitung

Bei den Berufskrankheiten nehmen beruflich bedingte Hauterkrankungen eine der Spitzenposition im Vergleich zu allen gemeldeten Berufskrankheiten ein. Sehr häufig liegen die Ursachen für diese Erkrankungen in einer unzureichenden Gefährdungsbeurteilung und unzureichenden Hautschutzmaßnahmen im Betrieb.

Diese DGUV Information soll helfen, die verschiedenen Gefährdungen der Haut zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen abzuleiten. Der Schwerpunkt dieser DGUV Information liegt auf der richtigen Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln, worunter Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel verstanden werden.

Die DGUV Information stellt den aktuellen Kenntnisstand des Sachgebietes Hautschutz im Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV - zur Prävention von Hauterkrankungen am Arbeitsplatz dar und richtet sich an Arbeitgeber, Beschäftigte und alle mit dem betrieblichen Hautschutz befassten Personen.

Diese Information wurde unter Berücksichtigung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen", Ausgabe: Juni 2008, zuletzt berichtigt GMBl 2011 S. 175 [Nr. 9] (30.03.2011) sowie der S1-Leitlinie "Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung" der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) erstellt. Sie wird entsprechend angepasst, sofern diese Schriften geändert werden.

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