DGUV Information 212-016 - Warnkleidung

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Abschnitt 8.1 - 8 Hinweise zur Beschaffung, Pflege und Lagerung
8.1 Beschaffung

Die Beschaffung und Pflege der erforderlichen Warnkleidung zählt zu den Aufgaben des Unternehmers bzw. der Unternehmerin. Durch regelmäßige Kontrolle und Pflege der Warnkleidung ist deren Funktionsfähigkeit und Wirkung sicherzustellen.

Jede Warnkleidung muss mit einem Piktogramm sowie einer beigelegten Herstellerinformation ausgestattet sein. Auf die Informationsbroschüre wird zusätzlich durch das Piktogramm "Aufgeschlagenes Buch" hingewiesen (siehe Abbildung 2).

Das CE-Zeichen und die spezielle Kennzeichnung sind vom Hersteller auf der Warnkleidung entsprechend der absehbaren Lebensdauer gut sichtbar und lesbar sowie unauslöschbar anzubringen. Sie sind auf jedem Teil der Warnkleidung selbst bzw. auf einem Etikett, das im Kleidungsstück befestigt ist, aufgedruckt.