DGUV Information 212-016 - Warnkleidung

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Schwer entflammbare Warnkleidung

Schwer entflammbare Kleidung muss grundsätzliche Forderungen erfüllen:

  • Taschen müssen abgedeckt sein. Die Lasche an der Tasche muss mindestens 2 cm breiter sein als die Öffnung der Tasche, damit sie sich nicht "einzieht". Dies gilt auch für Hosen- oder Materialtaschen, die sich beim Bücken nicht aufstellen dürfen.

  • Nähte müssen immer flach sein (Sattelnaht) oder nach unten bzw. nach hinten weisen, da außenliegende oder nach oben weisende Überlappnähte Metallspritzer aufhalten können und diese sich durch das Material brennen können.

  • Druckknöpfe, Reißverschlüsse u. ä. müssen entweder außen oder nach innen durch Stoff überdeckt sein, damit eine direkte Wärmedurchleitung auf die Haut verhindert wird.

  • In Aufschlägen können sich heiße Schmelzen und Spritzer sammeln und müssen deswegen vermieden werden.

  • Aufgenähte Label, Reflexstreifen etc. bedeuten u. U. ein Sicherheitsrisiko, wenn sie aus brennbarem Material bestehen und mit Außennähten befestigt sind.

Für PSA, die sich aus mehreren Teilen zusammensetzt, gilt, dass alle Teile dieselbe Leistungsklasse haben müssen, z. B. Schürze und Schürzenband. Ist dies nicht der Fall, gibt das Anbauteil mit der niedrigsten Leistungsklasse die Leistungsklasse für die gesamte PSA vor.

Generell müssen alle Teile der schwer entflammbaren Warnkleidung über den gesamten Lebenszyklus schwer entflammbar bleiben, dies gilt für regelgerecht angebrachte Aufdrucke, die Reflexstreifen und das Hintergrundmaterial.

Wenn Warnkleidung nach Gefährdungsbeurteilung schwer entflammbar sein muss, sind diese Anforderungen zu erfüllen. Häufig ist das jedoch nicht möglich, weil das Hintergrundmaterial von Warnkleidung meist eine Chemiefaser als Farbträger enthält. Es ist zu entscheiden, wie die Sicherheit gewährleistet werden kann und ob bereits alle technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind.

Tabelle 2:
Auszug aus der DIN EN ISO 11612, Anforderungskatalog nach DIN EN ISO 11612

AnforderungCodebuchstabeLeistungsstufe
begrenzte FlammenausbreitungA1 und/oder A2ohne
konvektive HitzeB1
StrahlungshitzeC1 bis 4
flüssige AluminiumspritzerD1 bis 3
flüssige EisenspritzerE1 bis 3
KontaktwärmeF1 bis 3

Leistungsstufen: je höher desto besser
Codebuchstaben A1 und A2 werden nach unterschiedlichen Verfahren ermittelt: Codebuchstabe A1 nach Oberflächenbeflammung, Codebuchstabe A2 nach Kantenbeflammung. Das Verfahren richtet sich nach dem Einsatzzweck der Kleidung.