DGUV Information 212-016 - Warnkleidung

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.5 - 4.5 Retroreflektierende Streifen

In der Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen werfen die retroreflektierenden Streifen auf der Warnkleidung das Licht von Scheinwerfern zurück und sorgen dafür, dass Personen, die sich im Verkehrsbereich aufhalten, von anderen Verkehrsteilnehmenden rechtzeitig gesehen werden können.

Nach DIN EN ISO 20471 müssen retroreflektierende Streifen aus Reflexmaterial (Tabelle 4 aus DIN EN ISO 20471 Eigenschaften für retroreflektierendes Material) für Kleidung Klasse 2 und 3 angebracht sein. Da nur Reflexmaterial auf Warnkleidung verarbeitet werden darf, welches diesen Anforderungen genügt, gibt es zukünftig nur noch diese Qualität, welche nicht extra gekennzeichnet wird (siehe Piktogramm und Herstellerkennzeichnung). Auf die frühere untere zweite Zahl im Piktogramm wird daher verzichtet.

ccc_1974_as_10.jpg

Abb. 8a
Tagsichtbarkeit

ccc_1974_as_11.jpg

Abb. 8b
Nachtauffälligkeit

ccc_1974_as_12.jpg

Abb. 8c
wechselnde Lichtverhältnisse

Die Reflexstreifen müssen mind. 50 mm breit sein und bei zwei horizontalen Reflexstreifen müssen diese mind. 50 mm voneinander entfernt sein.

Für Arbeiten in Dunkelheit ist Warnkleidung Klasse 3 zu verwenden, wobei die zusätzlich verfügbare Fläche an Reflexstreifen die menschliche Gestalt (Kontur) betonen soll.

So verbessert die Kombination von waagerechten und senkrechten Reflexstreifen auf Westen und Jacken die Erkennbarkeit. Sind die waagerechten Reflexstreifen beispielsweise bei gebückter Haltung verdeckt, wäre die Person ohne zusätzliche vertikal angeordnete Reflexstreifen (sogenannte Schulterstreifen) bei Dunkelheit nicht mehr sichtbar.

Neben der horizontalen Anordnung können die Reflexstreifen auch mit einer Neigung von maximal ± 20° zur Waagerechten aufgebracht sein.

Wenn die Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 gefertigt wurde, sind die Leistungsanforderungen an das fluoreszierende Hintergrundmaterial, das retroreflektierende Material sowie an die Mindestflächen und die Anordnungen dieser Materialien erfüllt. Dies ist am Etikett erkennbar. Das bedeutet, dass Warnkleidung, die auf dem Markt bereitgestellt wird, den Anforderungen der DIN EN ISO 20471 entspricht und der Einkäufer dies nicht zusätzlich durch ein Prüfinstitut überprüfen muss.