DGUV Information 212-016 - Warnkleidung

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Fluoreszierende Hintergrundfarbe

Bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen wird der beste Kontrast von Warnkleidung zur Umgebung durch fluoreszierende Farben erreicht. Fluoreszierende Farben sind keine natürlichen Farben und daher in der Umgebung nicht vertreten, so dass sie auffallen. Hierzu gehören fluoreszierendes Gelb, fluoreszierendes Orange-Rot und fluoreszierendes Rot. Deshalb sieht die DIN EN ISO 20471 diese drei Farben für das Hintergrundmaterial der Warnkleidung vor.

Gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 35 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind aber nur die Farben fluoreszierendes Gelb und fluoreszierendes Orange-Rot zulässig.

Sind nach den Vorschriften mehrere Hintergrundfarben zulässig, so ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, in der auch die Umgebungsbedingungen zu bedenken sind, zu prüfen, welche der zulässigen Hintergrundfarben eine bessere Erkennbarkeit ermöglicht.

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Abb. 4 a-b
Erkennbarkeit einer Person mit Warnweste in fluoreszierendem Orange-Rot oder fluoreszierendem Gelb

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Abb. 5
Erkennbarkeit einer Person mit Warnkleidung vor Arbeitsgerät

Eine Person mit einer Warnweste in fluoreszierendem Gelb ist in bewaldeten Umgebungen oder z. B. vor einem Rapsfeld weniger gut erkennbar, als eine Person mit Warnweste in fluoreszierendem Orange-Rot (Abbildung 4a-b).

Ebenso gehören die Arbeitsgeräte zur Umgebung, so dass eine orangene Warnkleidung sicher besser zu sehen wäre, als das fluoreszierende Gelb vor der grünen Maschine, wie in Abbildung 5 zu sehen.

In jedem Fall ist Warnkleidung für die Erkennbarkeit von Personen wichtig, um zu verhindern, dass Personen mit der Umgebung optisch verschmelzen (Abbildung 6).

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Abb. 6
Erkennbarkeit einer Person mit Warnweste neben einer Person ohne Warnweste

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Abb. 7
Nachtauffälligkeit durch Reflexstreifen