DGUV Information 213-030 - Gefahrstoffe auf Bauhöfen

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Abschnitt 1.8 - 1.8 Verbote und Beschäftigungsbeschränkungen

Für bestimmte Gefahrstoffe sind Verwendungsverbote zu beachten. Näheres findet sich im fachspezifischen Teil.

Des Weiteren gelten Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sowie für schwangere und stillende Frauen. Ob die Voraussetzungen für Beschäftigungsbeschränkungen im Betrieb gegeben sind, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden.