DGUV Information 207-009 - Verhütung von Infektionskrankheiten in der Pflege und Betreuung

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Abschnitt 4 - Unfälle/Erste Hilfe

Informieren Sie sich unbedingt schon im Vorfeld über die innerbetrieblichen Abläufe der Ersten Hilfe nach Unfällen sowie über die Ansprechpartner und wichtige Telefonnummern (siehe Erste-Hilfe-Aushang, Maßnahmenpläne, Ersthelfer, D-Ärzte, Betriebsarzt).

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Vorgehen nach Unfällen mit Eindringen von ggf. infektiösen Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut

(z.B. tiefe Biss-, Kratzverletzungen, Kanülenstichverletzungen, Blutspritzer auf die Schleimhäute, Blut auf verletzte Haut)

  • sofort ausgiebig waschen, bzw. spülen und desinfizieren,

  • unverzüglich zum Durchgangsarzt/Betriebsarzt,

  • Vorgesetzten informieren,

  • Eintrag ins Verbandbuch/Meldung an den Unfallversicherungsträger,

  • Nehmen Sie die ggf. erforderlichen Nachuntersuchungen durch den Durchgangsarzt oder Betriebsarzt wahr.

Vorgehen nach "ungeschütztem" Kontakt zu Menschen mit luftübertragbaren Infektionskrankheiten

(z.B. direkter Kontakt ohne Atemschutz zu einem Menschen mit offener Tuberkulose)

  • Vorgesetzten informieren,

  • Beratung und Untersuchung durch den Betriebsarzt.