DGUV Information 213-016 - Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung

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Abschnitt 2 - 2 Musterbetriebsanweisungen oder beispielhafte Betriebsanweisungen?

In dieser DGUV Information möchten Ihnen die Unfallversicherungsträger Hinweise zur Abfassung von Betriebsanweisungen nach der Biostoffverordnung geben. Da die Praxis oft der beste Lehrmeister ist, wurde vor allem eine Auswahl bereits vorliegender Betriebsanweisungen getroffen, die in dieser Information in anonymisierter Form abgedruckt sind. Einige Betriebsanweisungen wurden aber auch als Musterbetriebsanweisung gestaltet.

ccc_1968_as_3.jpgInformation
Die Randbedingungen sind in jedem Betrieb anders. Bitte prüfen Sie deshalb genau, welche Betriebsanweisungen oder Teile daraus für Ihren Betrieb mit den bei Ihnen typischen Arbeitsverfahren und Tätigkeitsabläufen als Vorlage dienen können. Die in dieser Schrift abgedruckten Exemplare dienen nur als Beispiele, die Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen sollen. Denken Sie bei der Formulierung daran, dass Ihre Beschäftigten konkret ihren Arbeitsplatz betreffend angesprochen werden sollen. Eine bloße Wiederholung von Vorschriftentexten ist nicht hilfreich.