Abschnitt 11.3 - 11.3 Verhalten im Gefahrfall
Hier wird z. B. das Vorgehen bei Betriebsstörungen wie einer versehentlichen Kontamination der Arbeitskleidung mit Biostoffen beschrieben. Wichtig ist der Hinweis, dass der oder die Vorgesetzte (Name) zu informieren ist (Tel.-Nr.).