DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Anwendungsfälle

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  1. 1.

    Planungsphase

  2. 2.

    Bodenbelagsherstellung (Lieferung und Verlegung)

  3. 3.

    Nullmessung des verlegten und verfugten Bodenbelags vor Bauendreinigung

  4. 4.

    Bauendreinigung

  5. 5.

    Erste Kontrollmessung nach Bauendreinigung

  6. 6.

    Inbetriebnahme des Bodenbelags - Übergabe an den Badbetreiber (Schwimmbadbetrieb)

  7. 7.

    Spätere Kontrollmessung zur Feststellung von Oberflächenveränderungen des Bodenbelags sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit des Reinigungskonzeptes (Wirksamkeitskontrolle)

Abb. 1
Einzelne Schritte zur Kontrolle bzw. präventiven Überwachung von Bodenbelagsoberflächenveränderungen

6.4.1 Neu verlegte Bodenbeläge

Es wird empfohlen eine Nullmessung bei neu verlegten Bodenbelägen vor der Bauendreinigung durchzuführen. Die erste Kontrollmessung nach Bauendreinigung ermöglicht eventuelle Oberflächenveränderungen festzustellen (siehe Abb. 1).

Weitere Kontrollmessungen erlauben die regelmäßige Beurteilung der Rutschhemmung im weiteren Betrieb (Monitoring).

Bei einer Abweichung der Messwerte in einer Größenordnung von mehr als 10 % sind weitergehende Maßnahmen zu prüfen.

6.4.2 Messung von bereits in Nutzung befindlichen Bodenbelägen

Sofern keine Nullmessung vorhanden ist, wird folgendes Vorgehen empfohlen:

  • Vergleichsmessungen zwischen in Nutzung befindlichem Bodenbelag und einer Rückstellprobe

  • Vergleichsmessungen zwischen viel und wenig frequentierten Flächen eines in Nutzung befindlichen Bodenbelages

Die Vergleichsmessungen müssen unter gleichen Prüfbedingungen durchgeführt werden.

6.4.3 Vorher/Nachher-Prüfungen

Bei folgenden möglichen Maßnahmen werden Vergleichsmessung von Bodenbelagsflächen vor und nach Abschluss der Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle empfohlen:

  • Kontrolle und Optimierung der Reinigungsverfahren

  • Chemotechnische Bearbeitung des Bodenbelags, z. B. Aufsäuerung

  • Mechanische Bearbeitung des Bodenbelags wie z. B. Schleifen, Strahlen, etc.

  • Aufbringen einer Beschichtung/Versiegelung

Dabei sind die Messungen an den gleichen Messstellen und unter gleichen Prüfbedingungen durchzuführen.