Abschnitt 6.4 - 6.4 Anwendungsfälle
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Abb. 1
Einzelne Schritte zur Kontrolle bzw. präventiven Überwachung von Bodenbelagsoberflächenveränderungen
6.4.1 Neu verlegte Bodenbeläge
Es wird empfohlen eine Nullmessung bei neu verlegten Bodenbelägen vor der Bauendreinigung durchzuführen. Die erste Kontrollmessung nach Bauendreinigung ermöglicht eventuelle Oberflächenveränderungen festzustellen (siehe Abb. 1).
Weitere Kontrollmessungen erlauben die regelmäßige Beurteilung der Rutschhemmung im weiteren Betrieb (Monitoring).
Bei einer Abweichung der Messwerte in einer Größenordnung von mehr als 10 % sind weitergehende Maßnahmen zu prüfen.
6.4.2 Messung von bereits in Nutzung befindlichen Bodenbelägen
Sofern keine Nullmessung vorhanden ist, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
Vergleichsmessungen zwischen in Nutzung befindlichem Bodenbelag und einer Rückstellprobe
Vergleichsmessungen zwischen viel und wenig frequentierten Flächen eines in Nutzung befindlichen Bodenbelages
Die Vergleichsmessungen müssen unter gleichen Prüfbedingungen durchgeführt werden.
6.4.3 Vorher/Nachher-Prüfungen
Bei folgenden möglichen Maßnahmen werden Vergleichsmessung von Bodenbelagsflächen vor und nach Abschluss der Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle empfohlen:
Kontrolle und Optimierung der Reinigungsverfahren
Chemotechnische Bearbeitung des Bodenbelags, z. B. Aufsäuerung
Mechanische Bearbeitung des Bodenbelags wie z. B. Schleifen, Strahlen, etc.
Aufbringen einer Beschichtung/Versiegelung
Dabei sind die Messungen an den gleichen Messstellen und unter gleichen Prüfbedingungen durchzuführen.