Abschnitt 3.4 - 3.4 Zusätzliche Anforderungen
In Einzelfällen können zusätzliche Kriterien bei der Auswahl von Bodenbelägen zu berücksichtigen sein. Dies gilt insbesondere für nassbelastete Barfußbereiche in medizinischen Badeabteilungen (z. B. balneologischen und hydrotherapeutischen Abteilungen von Krankenhäusern und Kureinrichtungen). Wegen körperlicher Behinderung von Patientinnen und Patienten müssen dort z. B. folgende Gesichtspunkte beachtet werden:
Gehen mit Krücken
Befahren mit Gehhilfen, Krankenstühlen oder mobilen Personenliftern
Reflexauslösung bei bestimmten Patientinnen und Patienten (z. B. Spastikern)