DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Planung und Verlegung

Bei Verlegung neuer Bodenbeläge wird neben der Auswahl der geeigneten Bodenbeläge nach 3.1. für die Überprüfung und Erhaltung der rutschhemmenden Eigenschaften folgendes Vorgehen empfohlen:

  • Bildung von Rückstellproben mit mind. 2 m2 für spätere Überprüfungen

  • Durchführung von Nullmessungen je Bodenbelag

  • Durchführung einer ersten Kontrollmessung je Bodenbelag nach Bauendreinigung und vor erster Inbetriebnahme der Bodenbeläge

  • ggf. weitere Kontrollmessungen zur Feststellung von Veränderungen der Rutschhemmung zu einem späteren Zeitpunkt

Unfälle lassen sich nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern. Deshalb sind insbesondere folgende zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Bauliche Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass Verkehrswege möglichst von Wasseransammlungen frei bleiben. Dies wird z. B. durch ausreichendes Bodengefälle (→ detaillierte Angaben hierzu siehe z. B. Merkblatt DGfdB R 25.07 "Gefälleausbildung in Bodenbelägen von Schwimmbädern". Hierin werden genannt: mind. 2 % in Beckenumgängen und 3 % in Duschbereichen) sowie durch eine ausreichende Anzahl von Bodeneinläufen erreicht.

  • Nach Anhang 1.5 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen Fußböden in Räumen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.

  • Eine Stolperstelle ist ab einer Unebenheit von 4 mm gegeben.

  • Abdeckungen von Überlauf- bzw. Ablaufrinnen bündig mit dem Fußboden.

  • Höhenunterschiede in der Fuge sind auf zulässige Werte zu beschränken (siehe Merkblatt "Höhendifferenzen - Höhendifferenzen in Keramischen-, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen -" des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe).

  • Keine scharfen Kanten, an geschnittenen Fliesen sind die Kanten zu brechen/fasen.

  • Stufenvorderkanten sind zu runden (gerundete Abschlusskanten, z. B. durch Formsteine). Zusätzlich sind Stufenvorderkanten von ins Wasser führenden Treppen deutlich erkennbar farblich zu kennzeichnen.

Entlang der Wände bis zu einem Abstand von etwa 15 cm, in Ecken und unter fest im Fußboden verankerten Einrichtungen und Bauteilen kann zur Erleichterung der Reinigung ein ebener profilierter Bodenbelag eingesetzt werden.