DGUV Information 215-613 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.2 - 4.2 Verhaltensregeln für das Betreten und Verlassen der Geschäftsräume

Die Eigensicherung der Versicherten beim Betreten und Verlassen der Geschäftsstelle durch erhöhte Wachsamkeit (z. B. Türspion benutzen) und Überprüfung des Umfeldes (z. B. auf unbekannte Personen oder Fahrzeuge vor der Tür) ist von besonderer Bedeutung.

Um ein Abfangen der Versicherten zu erschweren, können technische oder organisatorische Maßnahmen getroffen werden.

Dies können z. B. sein:

  • Einbruchmeldeanlagen zur Sicherung der allgemeinen Geschäftsräume

  • betriebsinterne Rückrufverfahren

  • Wahl geeigneter, übersichtlicher und öffentlich einsehbarer Eingänge als Personaleingänge

  • Überprüfung der Unversehrtheit (Einbruchspuren) von Außenöffnungen im Keller und Erdgeschoß vor Betreten der Geschäftsstellen

  • Organisatorische Vereinbarungen zum Betreten und Verlassen der Geschäftsstelle

Neben den baulichen und technischen Maßnahmen zum Schutz vor atypischen Überfällen kommt insbesondere den organisatorischen Regelungen zum sicheren Betreten und Verlassen der Filialen eine herausgehobene Bedeutung zu. So sind grundsätzlich Verfahrensweisen zu empfehlen, die ein unbemerktes Abfangen von Beschäftigen erschweren.

Dies kann beispielsweise dadurch realisiert werden, dass zwei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen sich in sicherem Abstand vor der Filiale treffen und nur einer bzw. eine die Filiale betritt. Die bzw. der Wartende beobachtet diesen Vorgang aus angemessener Entfernung (z. B. andere Straßenseite). Erst nachdem die erste Mitarbeiterin bzw. der erste Mitarbeiter die Stelle betreten, kontrolliert und ein zuvor vereinbartes individuelles Signal gegeben hat, betritt die zweite Person die Geschäftsstelle. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, einem potenziellen Täter bereits in der Plan- und Vorbereitungsphase zu signalisieren, dass ein unbemerktes Abfangen von Beschäftigten nicht möglich ist. In Kombination mit einer Einbruchmeldeanlage zur Sicherung der allgemeinen Geschäftsräume bietet diese Verfahrensweise einen hohen Schutz gegen atypische Überfälle.

Obwohl das Risiko eines Abfangens beim Verlassen der Filiale als deutlich geringer einzuschätzen ist, kann die beschriebene Vorgehensweise ebenfalls beim Verlassen der Filiale praktiziert werden. Hierbei verlässt die erste Mitarbeiterin bzw. der erste Mitarbeiter die Filiale - nach dem sie bzw. er sich durch z. B. den Türspion davon überzeugt hat, dass dies gefahrlos möglich ist - und beobachtet aus angemessener Entfernung, wie anschließend die andere Mitarbeiterin bzw. der anderer Mitarbeiter die Filiale sicher verlässt.