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Anhang 2 - Zusätzliche Anforderungen bei Einzelbildkameras

Qualität der Bilder von Einzelbildkameras

Bei Einzelbildkameras sind bei jedem Filmwechsel, der entsprechend der Haltbarkeit des Filmmaterials vorzunehmen ist, Probeaufnahmen zu machen und anhand der Fotos die Aufnahmebedingungen zu kontrollieren.

Es ist sicherzustellen, dass immer berechtigte Versicherte erreichbar sind, die in die Bedienung der ORÜA eingewiesen sind, z. B. um nach einem Überfall den Film der Polizei zu übergeben.

Betriebsbereitschaft

Die Betriebsbereitschaft ist arbeitstäglich zu prüfen. Dabei ist auch der Stand des Zählwerks zu kontrollieren und sicherzustellen, dass ständig ein Filmvorrat für mindestens drei Minuten (d. h. mindestens 180 Bilder bei einem Bild pro Sekunde oder 360 Bilder bei zwei Bildern pro Sekunde) vorhanden ist. Häufig wird aus Versehen der Kameraauslöser für Serienbilder gedrückt, wenn eine Verdachtsaufnahme gemacht werden soll. Dieser Irrtum stellt sich sonst unter Umständen erst beim Wechseln der Filmkassette nach einem Überfall heraus.

Durch Probeaufnahmen ist zu dokumentieren, dass der erforderliche Aufnahmebereich erfasst wird. Einbauten wie Säulen, Leuchten, Rahmen von Glaskonstruktionen sowie sonstige Einrichtungen dürfen den gewünschten Aufnahmebereich nicht verdecken. Mindestens einmal monatlich sind drei Probeaufnahmen zu machen. Dabei ist auch das Weiterlaufen des Filmzählwerks zu kontrollieren. Hierdurch kann verhindert werden, dass z. B. Öl verharzt oder sich Andruckrollen verformen und die Kamera im Bedarfsfall keine Aufnahmen machen kann.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Probeaufnahmen sind vor dem Filmwechsel mehrere Aufnahmen als Serienbilder zu belichten.

Filmwechsel

Der Filmwechsel ist entsprechend der Haltbarkeit des Filmmaterials vorzunehmen. Wenn für den Film kein Haltbarkeitsdatum feststellbar ist, ist der Film jährlich zu wechseln. Ein Film ist außerdem zu wechseln, wenn die Restlaufzeit von drei Minuten unterschritten wird. Um die Haltbarkeit zu gewährleisten, sollte vorrätiges Filmmaterial kühl, z. B. im Keller oder Kühlschrank, gelagert werden.

Nach der Entnahme des Films aus der Kamera ist der belichtete Teil des Films zu entwickeln, um ihn auszuwerten und dabei etwaige Mängel festzustellen.

Zur Überprüfung der Ausrichtung der Kamera ist das Bild, das nach der Installation zur Abnahme der ORÜA erstellt wurde, mit einem aktuellen Abzug zu vergleichen.

Ausrichtung der Einzelbildkamera

Da die Optische Raumüberwachungsanlage wesentliche Phasen des Überfalls festhalten soll, ist es notwendig, monatlich oder in kürzeren Abständen zu prüfen, ob die Kameras noch richtig ausgerichtet sind.

Die Prüfung der Ausrichtung von Einzelbildkameras kann beispielsweise durch das Anbringen von Markierungspunkten an der Kamerahalterung ermöglicht werden.

Filmtransport

Wenn die Abstände zwischen den einzelnen Negativen auf dem Filmstreifen unregelmäßig sind, ist eine Instandsetzung der Mechanik des Filmtransportes notwendig. Dies gilt insbesondere bei sich überlappenden Negativen.

Belichtung des Films

Werden nach der Entwicklung bei den monatlich gemachten Einzelbildern oder Verdachtsaufnahmen erhebliche Dichteunterschiede der Negative festgestellt, die bei den Serienbildern nicht nachweisbar sind, so deutet dies auf eine jahreszeitlich oder tageszeitlich ungleichmäßige Ausleuchtung des Aufnahmebereichs hin. In diesem Fall ist die Ausleuchtung des Aufnahmebereichs hinsichtlich ihrer Gleichmäßigkeit zu verbessern. Über- bzw. Unterbelichtungen aller Aufnahmen sind durch eine Korrektur der Blenden-Zeit-Kombination auszugleichen.

Abbildungsgröße

Oftmals ist die für Fahndungszwecke geforderte detailreiche Vergrößerung des Täterkopfes auf 20 mm nicht möglich. Um diese Forderung zu erfüllen, darf die Kopfhöhe einer Person auf dem Negativ nicht weniger als 1,4 mm betragen. Es ist jedoch eine größere Abbildung des Kopfes anzustreben, weil die Auflösung des Filmmaterials durch Alterung, Unterbelichtung oder durch die Bearbeitungsqualität im Labor negativ beeinflusst werden kann.