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Abschnitt 10.3 - 10.3 Verhalten nach einem Überfall

  1. 1.

    Falls noch nicht geschehen, lösen Sie unmittelbar einen Überfallalarm aus. Hiermit erfolgt eine sofortige Alarmierung der Polizei und die Videotechnik speichert den Ablauf des Überfalls.

  2. 2.

    Verschließen Sie die Außentüre.

  3. 3.

    Verfolgen Sie keinesfalls den oder die Täter.

  4. 4.

    Rufen Sie, trotz Auslösung des Überfallalarms, sofort unter 110 die Polizei an.

  5. 5.

    Nennen Sie der Polizei nach Möglichkeit alle Einzelheiten zu Verletzten, die Fluchtrichtung sowie eine Beschreibung des Täters und des Fluchtfahrzeugs.

    Schon während des Telefonats veranlasst die Polizei Sofortmaßnahmen. Haben Sie daher bitte Verständnis für Rückfragen Ihrer Polizei.

  6. 6.

    Stellen Sie nach einem Überfall sofort jeden Geschäftsbetrieb ein.

  7. 7.

    Berühren und verändern Sie nichts an den Stellen, an denen Täter gehandelt haben.

  8. 8.

    Veranlassen Sie Zeuginnen und Zeugen das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Ist das nicht möglich, notieren Sie bitte deren Namen, Anschrift und Erreichbarkeit.

  9. 9.

    Eine Versicherte bzw. ein Versicherter geht mit dem, soweit vereinbarten Erkennungszeichen, zu dem mit der Polizei vereinbarten Treffpunkt.

  10. 10.

    Vermeiden Sie alle unnötigen Gespräche, damit eigene Eindrücke nicht verwischt werden.

  11. 11.

    Verteilen Sie das Fahndungsblatt an alle Anwesenden und nehmen Sie sich bitte die Zeit, schon vor dem Eintreffen der Polizei Notizen zu machen.

  12. 12.

    Geben Sie keine Auskünfte oder Fotoerlaubnisse an die Presse. Hierdurch könnte die Fahndung nach den Tätern erschwert werden.

  13. 13.

    Nach einem Überfall werden Sie von der Polizei als Zeuge bzw. Zeugin benötigt und entweder an Ihrem Arbeitsplatz oder auf einer Polizeidienststelle vernommen. Das kann auch mit einer längeren Verweildauer für Sie verbunden sein.

  14. 14.

    Sie sollten Ihre persönlichen Angehörigen kurz informieren, wo Sie sich befinden und wie es Ihnen geht. Nutzen Sie dazu ihr eigenes Mobiltelefon.

  15. 15.

    Die Polizei bittet Sie dringend, Details des Überfalls nicht mit Angehörigen oder Freunden am Telefon zu besprechen, nicht per SMS oder E-Mail zu verbreiten und niemals in soziale Netzwerke einzustellen.

  16. 16.

    Lassen Sie sich helfen (Krisenintervention)!