DGUV Information 215-613 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb

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Abschnitt 10.1 - 10 Verhalten am Arbeitsplatz vor, während und nach einem Überfall
10.1 Generelles Verhalten

  1. 1.

    Halten Sie die Betriebsanweisung ein.

  2. 2.

    Bei Verdacht, dass Ihre Geschäftsstelle ausgespäht werden könnte, machen Sie z. B. Verdachtsbilder, notieren Sie Auffälligkeiten, setzen Sie sich mit Ihrem bzw. Ihrer Vorgesetzten und/oder der Polizei in Verbindung.

  3. 3.

    Seien Sie aufmerksam! Sprechen Sie Personen an, die sich ohne erkennbaren Grund in Ihrer Geschäftsstelle aufhalten.

  4. 4.

    Achten Sie auf Veränderungen und Unregelmäßigkeiten am Objekt. Gehen Sie nicht ins Objekt bei z. B. Einbruchsspuren. (Täter könnten sich im Gebäude befinden.)

  5. 5.

    Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein. Der Schutz Ihres Lebens und Ihrer Gesundheit ist viel wichtiger, als der Schutz materieller Werte.