DGUV Information 215-613 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb

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Abschnitt 9 - 9 Ver- und Entsorgung des Inhalts von Banknotenautomaten

In den folgenden Abschnitten wird an typischen Aufstellungsbeispielen von Banknotenautomaten erläutert, welche organisatorischen Maßnahmen bei der Ver- und Entsorgung von Banknotenautomaten erforderlich sind, und ob diese Arbeiten durch Versicherte des Institutes entsprechend den Forderungen der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" durchgeführt werden können.

Weitergehende Anforderungen, z. B. in Abhängigkeit von der Betragshöhe, kann unter Umständen der Sachversicherer vorgeben.