DGUV Information 215-613 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.2 - 6.2 Optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA)

ORÜA sind mindestens monatlich einmal auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Diese Prüfung kann durch unterwiesene Personen, z. B. Versicherte, durchgeführt werden. Zur Funktionsprüfung gehört auch die Überprüfung, ob der Aufnahmebereich der Kamera durch Pflanzen, Stellwände, Plakate oder Ähnliches beeinträchtigt wird.

Wird die Funktionsprüfung automatisiert durchgeführt, ist mindestens einmal jährlich eine manuelle Prüfung der Funktionsfähigkeit der ORÜA vorzunehmen.

Einweisung/Unterweisung

Der Errichter weist mit der Übergabe den Betreiber oder eine von ihm benannte Person in die Funktion und Bedienung der ORÜA ein.

Betriebsbereitschaft

Die Betriebsbereitschaft ist arbeitstäglich zu prüfen.

Betriebsanleitung

Die Betriebsanleitung und die technischen Datenblätter der ORÜA sind vor Ort sicher aufzubewahren.

Mängel und deren Beseitigung

Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.

Siehe auch DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Gegenlicht

Wird bei den Aufnahmen eine Beeinträchtigung durch Gegenlicht festgestellt, ist die Lichtquelle, z. B. durch Vorhänge an den Fenstern oder Blenden an den Leuchten, abzudecken oder der Standort der Kamera zu verändern.

Schärfe

Bei der Kontrolle der Aufnahmen ist darauf zu achten, dass im festgelegten Aufnahmebereich Personen und Gegenstände scharf abgebildet werden.

Verschmutzungen

Die Qualität der Aufnahmen wird häufig auch durch Verschmutzungen des Objektivs oder der Scheibe des Sicherheitsgehäuses beeinträchtigt.

Einrichtungsänderungen

Bei Einrichtungsänderungen ist zu überprüfen, ob die erforderlichen Aufnahmebereiche der Kameras noch erfasst werden, oder ein neuer Kamerastandort erforderlich ist. Außerdem sind die Beleuchtungsverhältnisse im Aufnahmebereich zu überprüfen.

Zusätzliche Anforderungen bei Videoanlagen

Es ist sicherzustellen, dass immer berechtigte Versicherte erreichbar sind, die in die Bedienung der ORÜA eingewiesen sind, z. B. um nach einem Überfall bei digitalen Systemen Bildsequenzen zu sichern und einzelne Bilder auszudrucken.

Ausrichtung der Kameras

Zur Überprüfung der Ausrichtung der Kamera ist das Bild, das nach der Installation zur Abnahme der Videoanlage erstellt worden ist, mit dem aktuellen Monitorbild zu vergleichen. Nach Umbauten oder Neumöblierungen sind neue Bilder zur Beurteilung zu hinterlegen.

Qualität der Videobilder

Mindestens einmal monatlich hat eine unterwiesene Person von jeder installierten Kamera ein abgespeichertes Bild auf dem Monitor oder Videodrucker zu beurteilen. Dabei ist zu prüfen, ob die Forderung nach auswertbaren Bildern entsprechend der Verwendung der Kamera für den jeweiligen Erfassungsbereich erfüllt wird. Erfolgt die Prüfung automatisch, kann die Unternehmerin bzw. der Unternehmer Intervalle festlegen, die es ermöglichen, einen Fehler rechtzeitig zu erkennen.

Die Anforderungen werden erfüllt, wenn die nachfolgend aufgeführten Auflösungen erreicht werden:

  1. a)

    Erkennen des Täters

    Das Muster "C" der "Prüftafel zum Erkennen des Täters bzw. des Tatverdächtigen" ist deutlich erkennbar.

  2. b)

    Erfassen der wesentlichen Phasen eines Überfalls

    Das Muster "2" der "Prüftafel zum Erfassen der wesentlichen Phasen eines Überfalls" ist deutlich erkennbar.

Es ist zu überprüfen, ob diese Aufnahmen mit den bei der Installation oder nach Veränderung der Videoanlage hinterlegten Aufnahmen übereinstimmen.

Diese Prüfung kann auch durch ein geeignetes automatisches Prüfprogramm durchgeführt werden.

Zeitbasis Die Systemuhr ist mit der aktuellen Uhrzeit zu vergleichen. Insbesondere nach dem Wechsel von Sommer- und Winterzeit kann eine Korrektur erforderlich sein.

Zusätzliche Anforderungen für Einzelbildkameras sind dem Anhang 3 zu entnehmen.