DGUV Information 215-613 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb

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Abschnitt 4.12 - 4.12 Aufbereitung von Einzahlungen aus Depositsystemen, Nachttresoren oder Einzahlungsautomaten

Anfallende größere Geldbeträge, z. B. Deposit- bzw. Nachttresoreinzahlungen, sind möglichst in besonders dafür eingerichteten Räumen aufzubereiten. Die Bearbeitung dieser Gelder soll nicht in der Kasse erfolgen, da dadurch der Eindruck einer zu erwartenden hohen Beutesumme entstehen kann.