DGUV Information 215-613 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.4 - 4.4 Überfallalarm- und Kameraauslösung

Die Betriebsanweisung hat einen Hinweis darauf zu geben, dass Überfallmeldeanlagen und Optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA) bei Überfällen unverzüglich auszulösen sind, sofern dies vom Täter unbemerkt und ohne zusätzliche Gefährdung für die Versicherten erfolgen kann.

Hiervon kann ausgegangen werden, wenn sich die Alarmauslösung in eine vom Täter geforderte Handlung (Betätigen eines Geldscheinkontaktauslösers bei der Herausgabe von Bargeld, Bedienung einer Tastatur o. Ä.) einfügen lässt.

Die Versicherten haben mit den Alarmauslösemöglichkeiten vertraut zu sein. Die über Tastatureingaben möglichen Alarmauslösungen sollten in ausreichend bemessenen Zeitabständen geübt werden, damit sie im Ernstfall flüssig und somit unauffällig erfolgen können. Die Alarmauslösung kann von den Versicherten z. B. während der Inspektionen und Wartungen geübt werden.