Abschnitt 11.2 - 11.2 Geldtransportsysteme
Zum Anreizabbau bei Geldtransporten können von Unternehmern bzw. Unternehmerinnen Geldtransportbehältnisse/-koffer beschafft werden, die bei dem Versuch, diese unberechtigt zu öffnen, den Inhalt einfärben.
Zum Anreizabbau bei Geldtransporten können von Unternehmern bzw. Unternehmerinnen Geldtransportbehältnisse/-koffer beschafft werden, die bei dem Versuch, diese unberechtigt zu öffnen, den Inhalt einfärben.