DGUV Information 215-612 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen

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Abschnitt 9.1 - 9 Anforderungen an Geschäftsstellen mit Banknotenautomaten
9.1 Allgemeine Anforderungen

Es sind möglichst Sicherheitsbereiche zu schaffen, in denen alle institutseigenen Werte zusammengefasst sind, z.B.

  • Wertschutzschränke/Wertschutzräume,

  • Depositsysteme,

  • Kassenboxen,

  • Zeitverschlussbehältnisse,

  • Beschäftigtenbediente Banknotenautomaten,

  • Kundenbediente Banknotenautomaten.

Dadurch soll verhindert werden, dass institutsinterne Geldtransporte durch Bereiche mit Kundenverkehr führen. Um dies zu erreichen, sollten nur von hinten im gesicherten Bereich befüllbare Geräte verwendet werden. Zusätzliche Sicherheit bieten biometrisch überwachte Zugangsschleusen in diese Bereiche.

Bei BBA- und KBA-Bedienerplätzen sowie Beraterplätzen handelt es sich um Büroarbeitsplätze mit und ohne Bildschirm. Diese sollten nicht allein als Steharbeitsplätze konzipiert sein. Sinnvoll sind Arbeitsplätze bestehend aus einer Kombination von Steh-und Sitzarbeitsplatz. Diese sollen in einem räumlichen Zusammenhang stehen und es den Versicherten ermöglichen, sich für eine sitzende oder stehende Bedienung oder Beratung zu entscheiden.

Lösungsbeispiele zeigen die Abbildungen 13 bis 15.

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Abb. 13
Beispiel einer Standard-BBA-Stelle mit Steh-Sitzkombination des Tresens