DGUV Information 215-612 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen

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Abschnitt 1.1 - 1 Begriffsbestimmungen
1.1 Organisatorische Begriffe

Kundenbereich

Kundenbereiche sind die während der Geschäftsöffnungszeiten frei zugänglichen Bereiche einer Geschäftsstelle, z. B. Service- und Kurzberatungsbereiche.

Blickkontakt

Blickkontakt beinhaltet grundsätzlich, dass sich die geforderte Mindestanzahl Versicherter so im Kundenbereich aufhält, dass sie sich gegenseitig ohne Einschränkungen/Beeinträchtigungen sehen können und diese Versicherten von einem Kunden bzw. einer Kundin beim Betreten der Geschäftsräume gesehen werden.

Technische Hilfsmittel wie z. B. Videosysteme oder Spiegel können den nach DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" geforderten Blickkontakt nicht ersetzen.

Ständige Anwesenheit

Ständige Anwesenheit ist auch gegeben, wenn sie nur kurzfristig unterbrochen wird, z. B. zum

  • Aufsuchen des Sanitärbereiches,

  • Kopieren in Nebenräumen,

  • Ablegen oder Holen eines Dokumentes/Vorgangs aus anderen Räumen.

Als kurzfristige Unterbrechung können z. B. nicht angesehen werden:

  • Urlaub

  • Krankheit

  • Mittagspausen

  • Ausbildungsmaßnahmen

  • Besuche bei Kunden

  • Beratungen in Nebenräumen

Technische Hilfsmittel wie z. B. Fernfreigabe können die nach DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" geforderte Anwesenheit von Versicherten nicht ersetzen.

Funktionsprüfung

Funktionsprüfung ist die regelmäßige Kontrolle, ob die Sicherungseinrichtungen einsatzbereit sind.

Wesentliche Phasen eines Überfalls

Diese sind z. B. der Ablauf der Bedrohung, die Übergabe der Beute.

Hilfebringende Stellen

Hilfebringende Stellen sind Leitstellen der Polizei, qualifizierte Notruf- und Service-Leitstellen, jederzeit erreichbare, ständig besetzte Rettungsdienste sowie die Feuerwehr.