DGUV Information 215-612 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen

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Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen
(DGUV Information 215-612)

Information

(bisher BGI/GUV-I 819-2)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Begriffsbestimmungen1
Organisatorische Begriffe1.1
Geschäftsstellenmodelle1.2
Banknotenbestände1.3
Technische Begriffe1.4
Arten von Überfällen1.5
Allgemeine Anforderungen2
Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen2.1
Vergabe von Aufträgen/Beschaffung2.2
Prüfung nach DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen"2.3
Erste Hilfe und psychologische Betreuung2.4
Elektronische Gefahrenmeldeanlagen3
Allgemeines3.1
Arten elektronischer Gefahrenmeldeanlagen3.2
Anforderungen, Planung, Installation3.3
Übertragungswege3.4
Alarmempfangende Stellen3.5
Optische Raumüberwachungsanlagen4
Ziel der Installation Optischer Raumüberwachungsanlagen (ORÜA)4.1
Videosysteme4.2
Anforderungen an die Aufzeichnungsqualität4.2.1
Anforderungen an die Aufzeichnung4.2.2
Datensicherung4.2.3
Schutz vor Manipulation und Missbrauch4.2.4
Installationsorte der Videokameras4.2.5
Installationsbeispiele Videotechnik4.2.6
Zusätzliche Empfehlungen4.2.7
Dauerhafte Aufzeichnung4.2.8
Projektierung, Installation und Wartung4.2.9
Übergabe an den Betreiber4.2.10
Mängel und deren Beseitigung4.2.11
Telefon5
Fassaden und Raumelemente6
Eingänge mit Publikumsverkehr6.1
Eingänge ohne Publikumsverkehr (Personaleingangstüren)6.2
Zu sichernde Bereiche und Räume6.3
Wandelemente und Wände6.3.1
Fenster6.3.2
Türen6.3.3
Türen im Verlauf von Fluchtwegen6.4
Anforderungen an Zeitverschlussbehältnisse7
Wertbehältnisse und Tagestresore8
BBA-Gehäuse8.1
Wertbehältnisse8.2
Anforderungen an Geschäftsstellen mit Banknotenautomaten9
Allgemeine Anforderungen9.1
Standard-BBA-Stellen9.2
Möblierung9.2.1
Auszahlungsbeträge und Sperrzeiten9.2.2
BBA-Stelle mit Geldausgabe aus dem KBA9.2.3
Kennzeichnung9.2.4
Banknotenautomaten mit biometrischen Erkennungssystemen (PLUS-Lösung)9.3
Auszahlung durch zwei Versicherte9.3.1
Auszahlung durch eine Versicherte bzw9.3.2
Verwendung von White-Cards9.3.3
Möblierung9.3.4
Einzahlungen, Auszahlungen und Sperrzeiten9.3.5
Kennzeichnung9.3.6
Mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen mit Kundenbedienten Banknotenautomaten (KBA-Stelle)9.4
Anforderungen9.4.1
Möblierung9.4.2
Auszahlungsbeträge und Sperrzeiten9.4.3
Kennzeichnung9.4.4
Automatenstellen9.5
Anforderungen an Geschäftsstellen mit Abtrennungen10
Anforderungen an Kundeneingänge - zusätzliche Maßnahmen10.1
Durchschusshemmende Abtrennungen10.2
Höchstbeträge und Mindestsperrzeiten10.2.1
Konstruktive Anforderungen10.2.2
Durchschusshemmende Vollabtrennungen10.2.3
Durchschusshemmende Kassenboxen10.2.4
Durchschusshemmende Kassenboxen mit biometrisch überwachten Zugangsschleusen10.2.5
Durchschusshemmende Schirme in Verbindung mit durchbruchhemmenden Abtrennungen10.2.6
Durchschusshemmende kraftbetriebene Sicherungen10.2.7
Durchbruchhemmende Abtrennungen10.3
Höchstbeträge, Mindestsperrzeiten und personelle Voraussetzungen10.3.1
Konstruktive Anforderungen10.3.2
Durchbruchhemmende Vollabtrennungen10.3.3
Durchbruchhemmende Kassenboxen10.3.4
Sonstige Sicherungssysteme11
Einrichtungen und Schnittstellen zur Bargeldversorgung11.1
Geldtransportsysteme11.2
AbkürzungenAnhang 1
LiteraturverzeichnisAnhang 2
1. Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln
2. Vorschriften, Regeln und Informationsschriften
3. Normen
4. Sonstige Informationen
Einschlägige VerbändeAnhang 3
Inhalte für Abnahmeprotokolle von Optischen RaumüberwachungsanlagenAnhang 4
HinweisschilderAnhang 5
EinzelbildkamerasAnhang 6
Einleger Prüftafeln für VideoanlagenAnlage 1

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Vorschriften zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung seiner bzw. ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Vorschriften und ggf. DGUV Regeln geben. Sie sollen Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin kann bei Beachtung der in diesen DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er bzw. sie die in den DGUV Vorschriften und DGUV Regeln geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.

Vorbemerkung

Einordnung in das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Die DGUV Information 215-612 bezieht sich auf die DGUV Vorschrift 25 "Kassen" und DGUV Vorschrift 26 "Kassen" (im weiteren DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" genannt) vom 1. Oktober 1988 in der Fassung vom 1. Januar 1997.

Sie gibt Hilfestellung für den Bau und die Ausrüstung bzw. Ausstattung von Geschäftsstellen und den möglichen Kassensicherungskonzepten einschließlich erforderlicher/möglicher mechanischer Sicherungen, elektronischer und optischer Melde- und Überwachungseinrichtungen sowie organisatorischer Maßnahmen.

Die in dieser DGUV Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Informationen zur Beurteilung der Gefährdungen sind in der DGUV Information 215-611 "Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift Kassen i. V. m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz" enthalten.

Regelungen zum Betrieb sind in der DGUV Information 215-613 "Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Betrieb" enthalten.