DGUV Information 213-724 - Hartmetallarbeitsplätze Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

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Abschnitt 7 - Empfehlungen

Die Empfehlungen entsprechen dem Stand der Technik. Wird entsprechend dieser Empfehlungen gearbeitet, sind für A-Staub, E-Staub sowie Chrom und seine anorganischen Verbindungen die bestehenden Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten.

Für die Stoffe Wolfram, Cobalt, Nickel, Tantal, Eisen, Molybdän und Vanadium sowie deren Verbindungen werden die 95-Perzentile als Beurteilungsmaßstab herangezogen. Diese Werte beschreiben die Exposition nach dem Stand der Technik.