
Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (bisher: BGI/GUV-I 781)
Anhangteil
Anhang 10 – Abkürzungen und Definitionen
Arbeiten in der Nähe des Gleisbereichs sind Arbeiten, bei denen ein Hineingeraten von Personen, Werkzeugen oder Maschinen in den Gleisbereich zu erwarten ist oder nicht ausgeschlossen werden kann, dabei ist auch unbeabsichtigtes Verhalten zu berücksichtigen.
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile sind Tätigkeiten aller Art, bei denen eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen den definierten Schutzabstand von unter Spannung stehenden Teilen, gegen deren direktes Berühren kein vollständiger Schutz besteht, - auch durch unbeabsichtigtes Verhalten - unterschreiten kann, ohne unter Spannung stehende Teile zu berühren oder bei Nennspannungen über 1 kV die Gefahrenzone zu erreichen, vgl. Abb. Anhang 10.
ASR: Technische Regeln für Arbeitsstätten
AWS: Automatisches Warnsystem
Bahntechnisch unterwiesene Person (BuP) ist, wer bezüglich der ihr übertragenen Aufgaben über die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet sowie über die notwendigen Verhaltensregeln belehrt wurde. Die bahntechnische Unterweisung erfolgt durch Personen (Elektrofachkraft (Efk) oder elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für Oberleitungsanlagen), die aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen die möglichen Gefahren, insbesondere aus dem elektrischen Bahnbetrieb, erkennen und beurteilen können. Bahntechnisch unterwiesene Personen dürfen selbständig keine Arbeiten an elektrischen Anlagen und an Fahrleitungsanlagen ausführen.
Benachbartes Gleis: ein benachbartes Gleis im Sinne dieser Schrift ist ein Gleis neben dem Arbeitsgleis bzw. neben dem Arbeitsbereich, von dem - abhängig von der Tätigkeit - eine Gefahr für die Arbeitsstelle ausgehen kann oder in dem der Bahnbetrieb durch die Arbeiten gefährdet werden kann. Ein benachbartes Gleis kann ein Nachbargleis sein, kann aber auch weiter entfernt sein als ein Nachbargleis.
Betra: Betriebs- und Bauanweisung
BzS: für den Bahnbetrieb zuständige Stelle
DB: Deutsche Bahn AG
EBO:Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung
FA: Feste Absperrung
FV: Fließbandverfahren, d. h. Einsatz von Bettungsreinigungsmaschinen, Planumsverbesserungsmaschinen, Gleisumbauzügen
G 20: DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung "Lärm"
Indusi: Induktive Zugsicherung
La-Stelle: Langsamfahrstelle
Lf-Signal: Langsamfahrsignal
Lü: Sendung mit Lademaßüberschreitung
MIE: Mobile Instandhaltungseinheit
Nachbargleis: Gemäß GUV-R 2150 [16] sind Nachbargleise nebeneinander liegende Gleise mit einem Sicherheitsraum von weniger als 0,8 m zwischen den Gefahrenbereichen (vgl. Anhang 3).
RIMINI-Verfahren: Verfahren zur risikominimalen Sicherung von Arbeitsstellen der DB Netz AG [25]
Ro: Rottenwarnsignale
Ro 1: "Vorsicht! Im Nachbargleis nähern sich Fahrzeuge!"
Ro 2: "Arbeitsgleise räumen!"
Ro 3: "Arbeitsgleise schnellstens räumen!"
Sicherheitsmaßnahme: Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten, z. B. vor den Gefahren des elektrischen Stroms
Sicherungsmaßnahme: Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten vor sich bewegenden Schienenfahrzeugen
Schutzabstand ist die Zone um unter elektrischer Spannung stehende Teile ohne Schutz gegen direktes Berühren, der von Personen oder von Personen gehandhabten Werkzeugen, Geräten, Hilfsmitteln und Materialien nicht unterschritten werden darf. Der Schutzabstand ist abhängig von der Spannung, der Art der Tätigkeit, der verwendeten Ausrüstung und dem Personenkreis, vgl. Abb. auf der Folgeseite.
SiPo: Sicherungsposten
SM: Stopfmaschine
SO: Schienenoberkante
SSP: Schnellschotterplaniermaschine
UVV: Unfallverhütungsvorschrift
Zw-Bagger: Zweiwegebagger
Definition: Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile von Oberleitungsanlagen

Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile von Oberleitungsanlagen (L = elektrischer Leiter 15 kV AC) | |
Fall A | Arbeiten außerhalb der Annäherungszone mit der Gefahr, arbeitsbedingt in die Annäherungszone hineinzugeraten |
Fall B | Arbeiten durch Arbeitskräfte, die nicht bahntechnisch unterwiesene Personen (BuP) sind (elektrotechnische Laien): Einhaltung des Schutzabstandes e1 = 3,0 m |
Fall C | Arbeiten durch BuP: Einhaltung des Schutzabstandes e2 = 1,5 m |