DGUV Information 201-021 - Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen

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Anhang 7 - Checkliste - Bau von Behelfsbrücken

Terminplan, Zeitfenster

  • Genaue Abstimmung zwischen den Beteiligten über die Arbeitsabfolge und über die Zeit, die für die einzelnen Arbeitsschritte zur Verfügung steht.

  • Sperrpausen berücksichtigen (Betra).

  • Zeiten mit Freischaltung der Fahrleitung beachten.

Verantwortlichkeiten, Organigramm, Koordination

  • Wer ist wofür zuständig und wie erreichbar? (Bauleiter, Poliere, Schachtmeister, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Fachdienste: TB 4.2, Fahrleitung, Nachunternehmer)

  • Organigramm mit Telefonnummern aufstellen.

  • Ansprechpartner bei Störungen festlegen.

  • Gegenseitige Gefährdungen der Kolonnen, Nachunternehmer und Fachdienste durch die Ablaufplanung vermeiden.

Verkehrswege und Arbeitsplätze für Beschäftigte

  • Sicherung der Zuwegungen, wenn Gleise gequert werden müssen.

  • Absturzgefahr von der Behelfsbrücke und von Widerlagern bei Einbau und Rückbau ausschließen.

  • Seitensteg vor dem Versetzen der Behelfsbrücke herstellen.

  • Ausleuchtung blendfrei herstellen.

  • Kabelführung (Licht, Schweißen) planen, Stolperstellen vermeiden.

Zufahrten

  • Materialanlieferung und Lagerung für: Träger, Beton, Bewehrungskörbe, Holz vorsehen.

  • Bodenabfuhr planen (Flachwagen/K-Wagen oder LKW).

  • Rampenneigungen für Fahrzeuge und Maschinen berücksichtigen.

  • Eingleisstellen für Zweiwegebagger festlegen lassen (Betra).

Ramm- und Bohrgeräte, Mobilkrane

  • Standort, Platzbedarf, Zufahrtmöglichkeit (Befahrbarkeit von Rampen), Abstellflächen planen.

  • Erforderliche Lastmomente planen.

  • Schwenken in ein benachbartes Gleis erfordert Gleissperrung (Heckausladung beachten), Fahrleitungsmaste im Schwenkbereich beachten.

  • Schutzabstand zur Fahrleitung einhalten, Bahnerdung vorsehen (Erdungsanschluss planen), Fahrleitung ggf. verziehen lassen.

  • Standsicherheit gewährleisten, zulässige Flächenpressung des Untergrundes einhalten (Bodenaustausch, Baggermatratzen), Ausbohlung von Gleisen.

  • Transport und Lagerung von Trägern planen, Lagerung möglichst nah am Einsatzort, Lagerung profilfrei, Lagerung so planen, dass die Träger einfach aufgenommen werden können und eine Drehung im Gleisbereich vermieden wird (bei Einsatz der Knebelkette Träger beidseitig lochen) und der Gleisbereich auch beim Aufnehmen der Träger freigehalten wird.

Schienenkrane

  • Standort, Platzbedarf, Zufahrtmöglichkeit planen.

  • Erforderliches Lastmoment planen.

  • Niveauausgleich für die Gleisüberhöhung im Bogen einstellen.

  • Lastaufnahmeeinrichtungen bereitstellen (Traversen, Hebebänder).

  • Bei der Einsatzplanung Schwenkbereich freihalten (auch Fahrleitungsmaste beachten).

  • Platz für das Ausfahren des Ballasts: Schwenken in benachbartes Gleis erfordert Gleissperrung (Heckausladung beachten).

  • Überwachung der rückwärtigen vom Schwenkwinkel abhängigen Ausfahrbreite durch den Kranführer (Anzeige in der Kabine).

  • Flächen für Pratzen vorsehen, Flächenpressung für Pratzenkräfte einhalten.

  • Zulässige Achslasten auch beim Verfahren mit Last und beim Verfahren über Bauwerke (Brücken) einhalten.

  • Beim Verfahren angeschlagener Lasten: Pendeln durch Mitgängervermeiden, Mitfahrt auf dem Kranunterwagen nur auf vorgesehenem Platz (Rangierertritt).

  • Längs des Verfahrweges muss eine Sicherung zum Schutz vor den Gefahren des Bahnbetriebs in benachbarten Gleisen eingerichtet sein (Mitgänger).

  • Schutzabstand zur Fahrleitung einhalten, Bahnerdung sicherstellen.

  • Kamera - Monitor - System für Rückraumbeobachtung benutzen.

  • Rangierbegleiter für Rückwärtsfahrbewegung einsetzen.

Erdungsmaßnahmen

  • Welche Fahrleitungsabschnitte (Schaltgruppen) sind freigeschaltet und geerdet?

  • Erdung der Maschinen planen und anweisen, Erdungsseil bereithalten.

  • Welche Bauteile der Konstruktion sind zu erden, wo und wie ist anzuschließen?

  • Schutz der Erdungsverbindungen vor Beschädigung durch Maschinenbetrieb.

Einweisung

  • Eigenes Personal

  • Maschinenführer angemieteter Maschinen

  • Nachunternehmer

  • Einsatz von Nebenfahrzeugen: vgl. Anhang 1