DGUV Information 201-021 - Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen

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Anhang 5 - Checkliste - Einsatz von Zweiwegebaggern

Für Zweiwegebagger müssen bei Arbeitsvorbereitung und Betrieb besondere Einsatzbedingungen und Gefährdungen berücksichtigt werden:

  • Fahrbewegung des Baggers,

  • Bewegen von Eisenbahnwagen,

  • Standsicherheit auf dem Schienenfahrwerk und im überhöhten Gleis,

  • Einsatz unter Fahrleitung,

  • Einsatz neben Betriebsgleisen.

Arbeitsvorbereitung

  • Der Maschinenführer ist qualifiziert (Triebfahrzeug-Führerschein), körperlich und geistig geeignet, zuverlässig, auf der Maschine und in die Betra eingewiesen und hat die erforderliche Streckenkenntnis. Der Aufsichtführende überwacht das Verhalten des Maschinenführers.

  • Der Bagger hat die Einstellerlaubnis des Bahnbetreibers.

  • Die BzS legt Ein- und Ausgleisstellen und Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb fest.

  • Die Kolonne wird in die besonderen Gefährdungen durch den Zweiwegebagger eingewiesen.

  • Arbeitsstellen werden bei Nacht gut beleuchtet.

Fahrbewegung des Baggers

  • Fahr- und Arbeitsbereich des Baggers von Personen freihalten.

  • Ausnahme: Aufenthalt im Gefahrbereich arbeitsbedingt erforderlich und Sichtkontakt zum Maschinenführer.

  • Zum Fahren Kabine in Fahrtrichtung drehen, Rückwärtsfahrten vermeiden.

  • Rückraumüberwachung (Kamera/Monitor) einsetzen, auch bei Mietgerät.

  • Die Geschwindigkeit so regeln, dass vor Personen im Gleis angehalten werden kann.

  • Nicht zwischen Schienenachse und Mobilfahrwerk aufhalten.

  • Zugriff zum Unterwagen (Werkzeug, Erdungsanschluss, Kupplungsstange) nur nach Abstimmung mit dem Maschinenführer.

  • Personenmitnahme nur auf dem zweiten Platz in der Kabine.

  • Fahrbewegung mit Mitgänger zum Führen angeschlagener Lasten vermeiden. Statt Mitgänger einen am Bagger angehängten Wagen zum Lasttransport einsetzen.

  • Wenn Mitgänger-Einsatz unvermeidbar: als Mitgänger nicht zwischen angeschlagener Last und Baggerunterwagen und möglichst außerhalb des Gleises gehen, als Baggerfahrer so langsam fahren, dass der Bagger jederzeit gestoppt werden kann.

Bewegen von Eisenbahnwagen

  • Zulässige Anhängelast und Gleisneigung beachten.

  • Alle Wagen an die Hauptluftleitung anschließen, Zweiwegebagger mit Luftbremsanlage.

  • Bei geschobenen Wagen: Spitzenbesetzung mit Luftbremskopf, Funkverbindung zum Maschinenführer, Signalpfeife und bei Dunkelheit mit weißleuchtender Handleuchte.

  • Kuppelstangen müssen vom Bahnbetreiber zugelassen sein.

  • Abzustellende Wagen mit Hemmschuhen sichern.

  • Personenmitfahrt auf Wagen nur bei sicherem Stand und Halt.

Aushebeeinrichtung

  • Notabsenkung des ausgehobenen Schienenfahrwerks muss bei Ausfall von Antrieb oder Elektrik möglich sein.

  • Gleismagnete der induktiven Zugsicherung im ausgehobenen Zustand überfahren, dabei Regelungen des Infrastrukturunternehmens beachten, d. h. nach Erfordernis die Achsen einzeln anheben. Demontage der äußeren Mobilreifen ist unzulässig.

Hebezeugeinsatz und Standsicherheit

  • Bagger mit Lasthaken, Lastmomentwarneinrichtung, Leitungsbruchsicherungen an den Auslegerzylindern und Traglasttabelle ausrüsten.

  • Das zulässige Lastmoment ist von der Einsatzart abhängig: Straßenfahrwerk, Schienenfahrwerk oder Pratzen.

  • Das zulässige Lastmoment wird durch die Gleisüberhöhung im Bogen wesentlich verringert (um bis zu 40 %, bei älteren Zw-Baggern durch die Lastmomentwarneinrichtung nicht erfasst).

  • Auf der Betonplatte der festen Fahrbahn, bei Lärmschutzplatten auf den Schwellenköpfen, neben Stromschienen oder neben Bahnsteigen können die Pratzen des Baggers ggf. nicht benutzt werden.

  • Nur Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel verwenden, die geeignet, als ausreichend tragfähig gekennzeichnet, unbeschädigt und regelmäßig geprüft sind.

  • Nur Schienenhebezangen mit Sperre gegen unbeabsichtigtes Öffnen verwenden.

Einsatz unter Fahrleitung

  • Vorrangig Freischaltung der Fahrleitung prüfen lassen.

  • Arbeitshöhe von Lastaufnahmeeinrichtungen verringern (z. B. durch Einsatz von Traversen).

  • Wenn Bahnerdung über Schienenfahrwerk vorhanden: Hubbegrenzung auf den Schutzabstand einstellen (Federwege und Wippbewegungen berücksichtigen).

  • Bei Bahnerdung über Erdungsseil (Schlepperde): bei unebenem Gelände wird der Schutzabstand trotz Hubbegrenzung leicht unterschritten. Der Fahrweg wird durch die Schlepperde begrenzt.

Einsatz neben Betriebsgleisen

  • Warnsignale müssen sicher wahrnehmbar sein (Maschine unter Volllast).

  • Bei der Wahrnehmbarkeitsprobe auch Anbaugeräte berücksichtigen, die den Störschallpegel vergrößern.

  • Bei Betrieb auf Schienenfahrwerk Schwenkbegrenzung einsetzen und Rüstzustand beachten (seitlich verstellbarer Ausleger, Schaufelbreite).

  • In ein benachbartes Gleis darf nur geschwenkt werden, wenn dieses gesperrt ist.

  • Unbeabsichtigtes Schwenken in ein Betriebsgleis muss verhindert werden (Sicherungsmaßnahmen durch die BzS festlegen lassen).

  • Verlassen des Baggers nur zur gleisfreien Seite.

Einsatz im Tunnel

  • Zweiwegebagger mit Rußpartikelfilter ausrüsten.

  • Ausreichende Beleuchtung sicherstellen.