Anhang 5 - Checkliste - Einsatz von Zweiwegebaggern
Für Zweiwegebagger müssen bei Arbeitsvorbereitung und Betrieb besondere Einsatzbedingungen und Gefährdungen berücksichtigt werden:
Fahrbewegung des Baggers,
Bewegen von Eisenbahnwagen,
Standsicherheit auf dem Schienenfahrwerk und im überhöhten Gleis,
Einsatz unter Fahrleitung,
Einsatz neben Betriebsgleisen.
Arbeitsvorbereitung
Der Maschinenführer ist qualifiziert (Triebfahrzeug-Führerschein), körperlich und geistig geeignet, zuverlässig, auf der Maschine und in die Betra eingewiesen und hat die erforderliche Streckenkenntnis. Der Aufsichtführende überwacht das Verhalten des Maschinenführers.
Der Bagger hat die Einstellerlaubnis des Bahnbetreibers.
Die BzS legt Ein- und Ausgleisstellen und Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb fest.
Die Kolonne wird in die besonderen Gefährdungen durch den Zweiwegebagger eingewiesen.
Arbeitsstellen werden bei Nacht gut beleuchtet.
Fahrbewegung des Baggers
Fahr- und Arbeitsbereich des Baggers von Personen freihalten.
Ausnahme: Aufenthalt im Gefahrbereich arbeitsbedingt erforderlich und Sichtkontakt zum Maschinenführer.
Zum Fahren Kabine in Fahrtrichtung drehen, Rückwärtsfahrten vermeiden.
Rückraumüberwachung (Kamera/Monitor) einsetzen, auch bei Mietgerät.
Die Geschwindigkeit so regeln, dass vor Personen im Gleis angehalten werden kann.
Nicht zwischen Schienenachse und Mobilfahrwerk aufhalten.
Zugriff zum Unterwagen (Werkzeug, Erdungsanschluss, Kupplungsstange) nur nach Abstimmung mit dem Maschinenführer.
Personenmitnahme nur auf dem zweiten Platz in der Kabine.
Fahrbewegung mit Mitgänger zum Führen angeschlagener Lasten vermeiden. Statt Mitgänger einen am Bagger angehängten Wagen zum Lasttransport einsetzen.
Wenn Mitgänger-Einsatz unvermeidbar: als Mitgänger nicht zwischen angeschlagener Last und Baggerunterwagen und möglichst außerhalb des Gleises gehen, als Baggerfahrer so langsam fahren, dass der Bagger jederzeit gestoppt werden kann.
Bewegen von Eisenbahnwagen
Zulässige Anhängelast und Gleisneigung beachten.
Alle Wagen an die Hauptluftleitung anschließen, Zweiwegebagger mit Luftbremsanlage.
Bei geschobenen Wagen: Spitzenbesetzung mit Luftbremskopf, Funkverbindung zum Maschinenführer, Signalpfeife und bei Dunkelheit mit weißleuchtender Handleuchte.
Kuppelstangen müssen vom Bahnbetreiber zugelassen sein.
Abzustellende Wagen mit Hemmschuhen sichern.
Personenmitfahrt auf Wagen nur bei sicherem Stand und Halt.
Aushebeeinrichtung
Notabsenkung des ausgehobenen Schienenfahrwerks muss bei Ausfall von Antrieb oder Elektrik möglich sein.
Gleismagnete der induktiven Zugsicherung im ausgehobenen Zustand überfahren, dabei Regelungen des Infrastrukturunternehmens beachten, d. h. nach Erfordernis die Achsen einzeln anheben. Demontage der äußeren Mobilreifen ist unzulässig.
Hebezeugeinsatz und Standsicherheit
Bagger mit Lasthaken, Lastmomentwarneinrichtung, Leitungsbruchsicherungen an den Auslegerzylindern und Traglasttabelle ausrüsten.
Das zulässige Lastmoment ist von der Einsatzart abhängig: Straßenfahrwerk, Schienenfahrwerk oder Pratzen.
Das zulässige Lastmoment wird durch die Gleisüberhöhung im Bogen wesentlich verringert (um bis zu 40 %, bei älteren Zw-Baggern durch die Lastmomentwarneinrichtung nicht erfasst).
Auf der Betonplatte der festen Fahrbahn, bei Lärmschutzplatten auf den Schwellenköpfen, neben Stromschienen oder neben Bahnsteigen können die Pratzen des Baggers ggf. nicht benutzt werden.
Nur Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel verwenden, die geeignet, als ausreichend tragfähig gekennzeichnet, unbeschädigt und regelmäßig geprüft sind.
Nur Schienenhebezangen mit Sperre gegen unbeabsichtigtes Öffnen verwenden.
Einsatz unter Fahrleitung
Vorrangig Freischaltung der Fahrleitung prüfen lassen.
Arbeitshöhe von Lastaufnahmeeinrichtungen verringern (z. B. durch Einsatz von Traversen).
Wenn Bahnerdung über Schienenfahrwerk vorhanden: Hubbegrenzung auf den Schutzabstand einstellen (Federwege und Wippbewegungen berücksichtigen).
Bei Bahnerdung über Erdungsseil (Schlepperde): bei unebenem Gelände wird der Schutzabstand trotz Hubbegrenzung leicht unterschritten. Der Fahrweg wird durch die Schlepperde begrenzt.
Einsatz neben Betriebsgleisen
Warnsignale müssen sicher wahrnehmbar sein (Maschine unter Volllast).
Bei der Wahrnehmbarkeitsprobe auch Anbaugeräte berücksichtigen, die den Störschallpegel vergrößern.
Bei Betrieb auf Schienenfahrwerk Schwenkbegrenzung einsetzen und Rüstzustand beachten (seitlich verstellbarer Ausleger, Schaufelbreite).
In ein benachbartes Gleis darf nur geschwenkt werden, wenn dieses gesperrt ist.
Unbeabsichtigtes Schwenken in ein Betriebsgleis muss verhindert werden (Sicherungsmaßnahmen durch die BzS festlegen lassen).
Verlassen des Baggers nur zur gleisfreien Seite.
Einsatz im Tunnel
Zweiwegebagger mit Rußpartikelfilter ausrüsten.
Ausreichende Beleuchtung sicherstellen.