DGUV Information 201-021 - Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Stromschienen

Der Schutzabstand bei Arbeiten in der Nähe von Stromschienen beträgt

  • 1 m bei bis zu 1.000 V Wechselspannung bzw.

  • 1 m bei bis zu 1.500 V Gleichspannung.

Die S-Bahn Berlin hat z. B. 750 V Gleichspannung, die S-Bahn Hamburg 1.200 V Gleichspannung.

Dieser Abstand darf verringert werden, wenn

  • die Arbeiten von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen ausgeführt werden,

  • die Stromschienen nur von unten mit den Stromabnehmern bestrichen werden,

  • die nicht bestrichenen drei Seiten der Stromschienen vollwandig isolierend verkleidet sind,

  • bei Arbeiten auf der gleisabgewandten Seite der Stromschiene ein Schutzabstand von 0,5 m nicht unterschritten wird,

  • bei Arbeiten im Gleis die Arbeitsgrenze an der Innenseite der neben der Stromschiene liegenden Fahrschiene liegt und

  • nur Arbeitsgeräte und Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Stromschiene nicht unbeabsichtigt oder ungewollt berührt oder mit denen keine Spannung verschleppt werden kann.

Wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden können, muss vor Beginn der Arbeiten die Stromschiene ausgeschaltet oder eine geeignete isolierende Abdeckung durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen an der Stromschiene angebracht werden. Für Arbeiten in der Nähe von Stromschienen, die nicht von unten bestrichen werden, sind je nach Art des Systems sinngemäße Festlegungen vom Bahnbetreiber zu treffen (z. B. bei der S-Bahn Hamburg bestreicht der Stromabnehmer die Stromschiene seitlich).