
Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund Die Handlungshilfe für die betriebliche Praxis (bisher: BGI/GUV-I 7007)
Abschnitt 9. – Was kann man nachträglich tun, wenn nicht genügend Tageslicht am Arbeitsplatz ankommt?
Wenn Arbeitsplätze in bereits bestehenden Gebäuden eingerichtet sind bzw. eingerichtet werden sollen, können bauliche Maßnahmen, um den Tageslichteinfall zu erhöhen, meist nur noch mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder nicht mehr durchgeführt werden. Dennoch gibt es Möglichkeiten, das Tageslicht an den Arbeitsplätzen besser zu nutzen, z.B.
Arbeitsplätze fensternah anordnen
Hohe und dicht wachsende Pflanzen zurückschneiden
Fenster und Dachoberlichter regelmäßig reinigen
helle Gestaltung von Decken, Wänden und großflächigen Einrichtungen in den Arbeitsräumen sowie regelmäßige Renovierung bzw. Reinigung (wirkt sich auch bei der Nutzung der künstlichen Beleuchtung aus)
Erhalten Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen nicht ausreichend Tageslicht, besteht die Möglichkeit, Alternativen zu schaffen. So ist es sinnvoll, Besprechungsräume, Pausenräume, Kantinen, Flure, Treppenhäuser usw. mit möglichst viel Tageslicht zu beleuchten und dort die Sichtverbindung nach außen zu ermöglichen.