DGUV Information 208-014 - Glastüren, Glaswände

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 - 4 Gläser mit Drahteinlage

Gläser mit eingegossenen Drähten sind keine Sicherheitsgläser!

Gläser mit eingegossener Drahteinlage (Abbildung 5) weisen im Allgemeinen eine geringere Biegezugfestigkeit auf als vergleichbare Floatgläser. Beim Bruch von Drahtgläsern ist zu beachten, dass die ursprünglich glatte Oberfläche des Glases durch abstehende Bruchstücke besonders schwere Verletzungen verursachen kann. Bei Durchbruch führt die Struktur der scharfkantigen Glasreste zu schweren Verletzungen insbesondere beim Rückzug von Gliedmaßen. Daher sind Drahtgläser nicht in Verkehrs- und Aufenthaltsbereichen einzusetzen, es sei denn, sie sind gegen Personenkontakt wirksam abgeschirmt.

ccc_1942_190201_07.jpg

Abb. 5 Glas mit Drahteinlage