DGUV Information 208-014 - Glastüren, Glaswände

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Abschnitt 3 - 3 Schutzwirkung durch Splitterschutzfolie

Bei bestehenden, nicht bruchsicheren Glasflächen, die nicht ausgetauscht werden können, lässt sich die Schutzwirkung gegen Verletzungsgefahren bei Glasbruch durch Auftragen von Splitterschutzfolien erhöhen. Die Folien erzielen ihre Schutzwirkung durch Binden der Glassplitter bei Bruch. Bei ihrer Verwendung ist insbesondere auf fachgerechtes, vollflächiges Verkleben ggf. bis zur nicht sichtbaren Glaskante zu achten. Die Splitterschutzfolie muss an der möglichen Berührungsseite, bei Isoliergläsern evtl. beidseitig aufgetragen werden. Die Eignung der verwendeten Splitterschutzfolie ist vom Hersteller durch ein Prüfzeugnis nach DIN EN 12600 nachzuweisen.

Auch Brandschutzzwischenlagen können die Entstehung loser, scharfkantiger Glassplitter verhindern. Hier ist ebenfalls die Eignung zur Verkehrssicherheit vom Hersteller durch ein Prüfzeugnis nach DIN EN 12600 nachzuweisen.