DGUV Information 208-014 - Glastüren, Glaswände

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Abschnitt 11 - 11 Verwendung von Glasarten

EinsatzortGlasart
TürenGanzglastürenSicherheitsglas
gerahmte GlastürenSicherheitsglas
Türen mit Glas nur im oberen DrittelFloatglas 1)
FensterFenster über BrüstungenIsolierglas aus Floatglas 1)
Fenster über QuerriegelnIsolierglas aus Floatglas 1)
Fenster unter QuerriegelnSicherheitsglas ggf. Bemessung als absturzsichernde Verglasung 2)
bodentief eingebaute FensterSicherheitsglas ggf. Bemessung als absturzsichernde Verglasung 2)
SchaufensterFloatglas 1) oder VSG
Für nicht geregelte Anwendungen wird eine Mindestdicke von 10 mm Floatglas bzw.
12 mm VSG empfohlen. Regeln für die Bemessung und Konstruktion finden sich in der Normenreihe DIN 18008 Teile 1-6.
bodentiefe SchaufensterSicherheitsglas oder trennende Schutzeinrichtungen (z. B. Geländer, Gitter)
Glasbausteinelichtdurchlässige WändeGlasbausteine
Sicherheitsglas oder Floatglas (entsprechend der Gefährdungsbeurteilung)
lichtdurchlässige Kunststoffe
GeländerSicherheitsglas und Absturzsicherung nach DIN 18008-4

Floatglas ist normales Fensterglas ohne besondere sicherheitstechnische Eigenschaften.

Absturzsicherung bei beidseitig ebenerdigen Fenstern nicht notwendig