DGUV Information 208-005 - Treppen

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Abschnitt 1.7

Steigung ist das lotrechte Maß von der Trittfläche einer Stufe zur Trittfläche der folgenden Stufe.

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Bild 3: Bezeichnung von Treppenteilen.

Bilder 2 und 3 sind in Anlehnung an DIN 18 065 wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, erhältlich ist.